nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Rechnungslegung

die Rechnungslegung hat der Gesetzgeber in § 259 BGB geregelt. Darin heißt es:

§ 259
Umfang der Rechenschaftspflicht

(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.

(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.

(3) In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht.

Dies sind die Mindesterfordernisse für eine jährliche Rechnungslegung:

> Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben mit Datumsangabe

> Getrennte Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben für verschiedene Immobilien im Nachlass

> bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen reicht die Einnahme-/ Überschussrechnung aus

> auf Bilanzen oder den Jahresabschluss kann verwiesen werden, wenn diese nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt sind

Das Gesetz kennt an vielen Stellen einen Anspruch auf Rechnungslegung. Hier können lediglich einige Beispiele im Zusammenhang mit dem Erbrecht genannt werden. Eine Rechnungslegung kann der Erbe vom Testamentsvollstrecker nach Beendigung der Testamentsvollstreckung verlangen. Bei einer länger dauernden Testamentsvollstreckung des Nachlasses erfolgt die Rechnungslegung einmal jährlich, § 2218 Abs. 2 BGB.

Auch ein Nachlasspfleger ist verpflichtet über die Nachlassverwaltung Rechnung zu legen, § 1840 Abs. 2 BGB analog.

Beispiel Rechnungslegung:

Häufig übersehen wird, dass auch der Bevollmächtigte des Erblassers gegenüber den Erben zur Rechnungslegung verpflichtet ist, wenn er nicht bereits gegenüber dem Erblasser Rechnung gelegt hat oder auf die Rechnungslegung verzichtet wurde. Ausnahmen macht die Rechtsprechung bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen. Die Rechnungslegung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Erben und Bevollmächtigten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Rechnungslegung"

23.1.2018

Umfang der Auskunfts- und Belegpflicht

Sofern Erblasser zu Lebzeiten ...



18.6.2017

Keine Zuweisung von Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers an ein Schiedsgericht durch Erblasser

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Beschluss vom 17.05.2017, Az.: 4 ZB 25/16 vor kurzer Zeit zu entschieden, ob die Übertragung de ...



23.1.2016

Schenkungen durch Bevollmächtigten

Das OLG Düsseldorf hat sich in einer Entscheidung vom 04.12.2015 AZ: I-U 99/14 eingehend mit der Bestimmung der Reichweite einer Generalvollmacht, die u.a. zur ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie