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Rechtswahl

In Erbfällen mit Auslandsbezug stellt sich regelmäßig die Frage, welches Recht Anwendung findet.

Erblasser, die nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die im Ausland wohnen und Nachlass in Deutschland haben oder deren Nachlass im Ausland liegt, können in teilweise anordnen bzw. wählen, ob auf ihren Nachlaß ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Eine solche Anordnung im Testament nennt man Rechtswahl. Sie hat den Vorteil, dass nicht das oft komplizierte ausländische Erbrecht auf die Nachlassabwicklung anzuwenden ist.

Darüber hinaus kann durch eine Rechtswahl eine Nachlassspaltung vermieden werden, bei der auf Teile des Nachlasses ein anderes Recht angewendet wird, als auf andere Teile des Nachlasses.

Insbesondere innerhalb Europas ist die Rechtswahl durch die Einführung der europäischen Erbrechtverordnung stark vereinfacht worden. Aber auch für andere Länder ist eine Rechtswahl teilweise zulässig. Da hier jedes Land seine eigene Regelung hat ist in jedem Falle individuell zu prüfen, ob eine Rechtswahl zulässig ist und welche Auswirkungen sie hat.

Beispiel Rechtswahl:

Der Erblasser hat sich im Rentenalter ein Haus in Spanien gekauft. er und seine Kinder leben überwiegend in Deutschland. Der Erblasser kann nach der europäischen Erbrechtverordnung die Anwendung deutschen Rechts für sein gesamtes Vermögen, also auch für das in Spanien liegende Haus im Testament anordnen. Trifft er eine solche Anordnung nicht, dann gilt für das in Spanien belegene Haus das spanische Erbrecht, welches wiederum insbesondere in steuerlicher Hinsicht auch in Spanien unterschiedlich beurteilt wird.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Rechtswahl"

28.5.2019

Kein Zwang zur Benutzung des amtlichen Formblatts für die Beantragung eines sog. Europäischen Nachlasszeugnisses

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.01.2019, Az: C-102/19 (Brisch), auf Vorlagebeschluss des OLG Köln vom 06.02.2018 zum Az: 2 Wx 276/17, das Vorabentscheidungsgesuch zu ent ...



15.8.2018

Letzter gewöhnlicher Aufenthalt bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen in Spanien

Der letzte gewöhnliche Aufenthalt ist nach der seit dem 17.08.2015 anzuwendenden sog. ...



1.8.2016

Formwirksamkeit bei Leben in Deutschland

Das OLG Schleswig hatte darüber zu entscheiden, ob ein Ehegattentestament wirksam ist, dass ein polnischer Staatsangehö ...



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