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Rechtswahl

Erblasser, die nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die im Ausland wohnen und Nachlass in Deutschland haben oder deren Nachlass im Ausland liegt, können in der Regel anordnen bzw. wählen, ob zur Abregulierung ihres Nachlasses ausschliesslich Deútsches Recht anwendbar ist.

Das hat den Vorteil, dass nicht das oft komplizierte ausländische Erbrecht auf die Nachlassabwicklung anzuwenden ist.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Rechtswahl"

18.3.2012

EU-Erbrechtsverordnung vom EU-Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat die EU Erbrechtsverordnung angenommen. Sie muss noch vom Rat der EU angenommen werden, was aber voraussichtlich im April 2012 geschehen wird. Die Verordnung wird ...
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29.6.2004

Grundstück eines Deutschen in Florida führt zur Nachlassspaltung

Auslandsvermögen eines deutschen Erblassers kann zur Spaltung des Nachlasses mit unangenehmen Überraschungen für die Hinterbliebenen führen. Ein deutscher Erblasser mit Grundbesitz in Flo ...
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