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Selbstanzeige

Selbstanzeige ist ein Rechtsinstitut aus dem Steuerstrafrecht. § 371 Abgabenordnung gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, unrichtige Angaben gegenüber der Finanzbehörde zu berichtigen, unvollständige Angaben zu ergänzen oder unterlassene Angaben nachzuholen. Geschieht dies freiwillig, ordnungsgemäß und vollständig so kommt eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nicht mehr in Betracht. Weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass der Steuerpflichtige etwaige hinterzogene Steuer in vollem Umfange bezahlt. 

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Selbstanzeige"

31.8.2004

Steueramnestie und Erbfall

Der Countdown für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit läuft. Wer bis 31.12.2004 seine Steuerhinterziehung aus den Veranlagungszeiträumen 1993 bis 2002 gegenüber dem Finanzam ...
→ [ mehr ]




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