A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
Ä |
Ö |
Ü |
Teilungsverbot
Teilungsverbot ist eine Anordnung des Erblassers, in der dieser verfügt, dass der
Nachlass nicht unter den Mitgliedern der
Erbengemeinschaft aufgeteilt werden darf. Die Ausschließung kann allerdings für höchstens 30 Jahre erfolgen. Vgl. § 2044 BGB. Durch einstimmigen Beschluss können sich allerdings die
Erben über das
Teilungsverbot hinwegsetzen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Teilungsverbot"
23.7.2007
Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels Klage erzwingen. Der Berater muss dabei den Antrag mi ...
→ [ mehr ]14.11.2006
Einzelne Miterben verlangen vom Testamentsvollstrecker nicht selten die baldige Freigabe einzelner Nachlassgegenstände bevor der endgültige Teilungsplan vorliegt. Streitig ist, ob der Testamentsvollst ...
→ [ mehr ]
Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?
Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.