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Totenfürsorge

Die Totenfürsorge ist das gewohnheitsrechtlich verbürgte Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern. Sie beinhaltet das Verfügungsrecht über die Leiche und enthält insbesondere die Pflicht, die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen. Entscheidungen über die Art (z.B. Auswahl und Beschriftung des Grabmals) und den Ort der Bestattung, eine eventuelle Umbettung der Leiche bzw. Urne oder eine Exhumierung und Obduktion zählen zum Kreis der Totenfürsorge.

Die Totenfürsorge wird nicht durch das Erbrecht geregelt. Das Totenfürsorgerecht hat in erster Linie derjenige, der vom Verstorbenen zu dessen Lebzeiten durch eine entsprechende Vollmacht mit der Wahrnehmung betraut worden ist. Demnach kann der Verstorbene also jeden Dritten (z.B. den Lebensgefährten) mit der Totenfürsorge betrauen, ohne dass dieser zum Kreis der an sich dazu berufenen Angehörigen zählen muss.

Nur soweit ein Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist, sind gewohnheitsrechtlich die nächsten Angehörigen (Ehegatte des Verstorbenen und seine Verwandten in gerader Linie, ersatzweise die nächsten Seitenverwandten) berechtigt und verpflichtet. Sofern ein hierzu berufener Totenfürsorgeberechtigter zugleich Erbe ist, bleibt das Totenfürsorgerecht auch dann bestehen, wenn der Betreffende das Erbe ausschlägt. Die Totenfürsorge kann auch in einer so genannten Bestattungsverfügung im Einzelnen bestimmt werden.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Totenfürsorge"

5.12.2010

Bestattungsverfügung - ein sinnvolles Instrument der Streitvermeidung und Vorsorge

Wer vermeiden möchte, dass sich später seine Verwandten und/oder neue Lebensgefährte/in über den Ort und die Art und Weise der Bestattung streiten, sollte sich zu einer so genan ...
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6.9.2007

Wer bestimmt über Bestattungsart und -ort?

Immer wieder, gerade bei geschiedenen oder mit neuen Partnern Zusammenlebenden ergibt sich Streit darüber, ob und wie der Verstorbene bestattet werden soll. Derjenige, um den es später einmal geht, ka ...
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23.5.2005

Der Tod des Betreuten - Abschlusstätigkeiten des Betreuers

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