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Universalsukzession

auch Gesamtrechtsnachfolge: Ein Erbe tritt mit dem Erbfall in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Das Vermögen (Erbschaft) geht als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB)

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Universalsukzession"

29.3.2005

Teilausschlagung eines Erbteils

§ 1950 BGB stellt zur Absicherung des Prinzips der Universalsukzession klar, dass Annahmen oder Ausschlagungen von Teilen der Erbschaft grundsätzlich unwirksam sind. Hierdurch wird verhindert, dass si ...
→ [ mehr ]




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