nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Zahlungsklage

Mit einer Zahlungsklage macht man vor Gericht den Anspruch auf  Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend.

Bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000 sind für diese Klagen die Amtsgerichte zuständig. Sobald der Streitwert über EUR 5.000 liegt, ist die Klage beim Landgericht eizureichen. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, d.h. der oder die Kläger dürfen ihre Rechte nicht mehrallein durchsetzen, sondernsind gesetzlich verpflichtet, die Klage durch einen Anwalt oder eine Anwältin einreichen zu lassen.

Zahlungsklage

Mit der Zahlungsklage wird beispielsweise der Anspruch auf Zahlung eines Pflichtteils gegen den oder die Erben durchgesetzt.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zahlungsklage"

23.12.2018

Stufenklage auf privates Nachlassverzeichnis hemmt auch Verjährung des Anspruchs auf notarielles Verzeichnis

Mit Urteil vom 31.10.18 ( ...



23.7.2007

Die Erbteilungsklage

Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels Klage erzwingen. Der Berater muss dabei den Antrag mi ...



27.2.2006

Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs durch Sozialhilfeträger

Der BGH bestätigt seine neuere Rechtsprechung, wonach der Pflichtteilsanspruch eines enterbten Sozialhilfeempfängers auf den Sozialhilfeträger übergeleitet und von diesem geltend g ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie