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Zession

Zession ist ein anderes Wort für die Abtretung einer Forderung. Eine Forderung kann von einem Forderungsinhaber, dem Gläubiger, durch Vereinbarung auf eine andere Person übertragen werden. Mit Abschluß eines solchen Vertrags wird der Abtretungsempfänger Inhaber der Forderung und kann diese gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zession"

23.7.2007

Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen und Vermächtnis

Bei eigenhändigen Testamenten taucht in der Praxis häufig die Auslegungsfrage auf, wie eine Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen von einem Vermächtnis abzugrenzen ist. Juristische Laien ve ...
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29.3.2005

Teilausschlagung eines Erbteils

§ 1950 BGB stellt zur Absicherung des Prinzips der Universalsukzession klar, dass Annahmen oder Ausschlagungen von Teilen der Erbschaft grundsätzlich unwirksam sind. Hierdurch wird verhindert, dass si ...
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