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Zession

Zession ist ein anderes Wort für die Abtretung einer Forderung.

Eine Forderung kann von einem Forderungsinhaber, dem Gläubiger, durch Vereinbarung auf eine andere Person übertragen werden. Mit Abschluß eines solchen Vertrags wird der Abtretungsempfänger Inhaber der Forderung und kann diese gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Zession

Der ehemalige Forderungsinhaber ist dann der Zedent, der neue Forderungsinhaber der Zessionar.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zession"

23.1.2018

Umfang der Auskunfts- und Belegpflicht

Sofern Erblasser zu Lebzeiten ...



11.9.2014

Vererblichkeit von Ansprüchen bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes

Der BGH hatte unter dem 29.04.2014 – VI ZR 246/12 – darüber zu entscheiden, ob auch Ansprüche des Erblassers wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auf seine Erben i ...



23.6.2014

Zeitpunkt des Verjährungsbeginns des ererbten Pflichtteilsanspruchs

Der BGH hat mit Urteil vom 30.04.2014 in folgender Sache entschieden: Am 27.10.2001 ist der Großvater (künftig: Erblasser) verstorben. Dieser hatte durch notarielles Testament se ...



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