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Zivilrecht

Das Zivilrecht wird auch Privatrecht genannt. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Grundlage des Zivilrechts ist das Prinzip der Gleichordnung der beteiligten Personen.

Das Erbrecht ist daher ein Teil des Privatrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schriftlich niedergelegt. Die Regelungen zum Erbrecht finden sich in den §§ 1922 ff BGB.

Im Unterschied zum Privatrecht regelt das öffentliche Recht die Ansprüche der Bürger gegen den Staat.

Durch das Strafrecht wiederum setzt der Staat "gegen" die Bürger die grundsätzlichen Regeln des Zusammenlebens durch, sofern gegen diese verstoßen wird.

 

Zivilrecht regelt Streit zwischen Bürgern

Es regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander und basiert auf dem Prinzip der Gleichordnung der Beteiligten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilrecht"

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