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Zivilsenat
Dabei handelt es sich um den Spruchkörper eines Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Er ist bei den Oberlandesgerichten mit drei, beim Bundesgerichtshof mit fünf Richtern besetzt. Durch den sog. Geschäftsverteilungsplan ist am jeweiligen Gericht geregelt, welcher Senat welche Angelegenheiten zu entscheiden hat. Für das Erbrecht ist beispielsweise der IV. Senat des Bundesgerichtshofs zuständig, außer in Landwirtschaftssachen, dort ist der V. Senat zuständig.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilsenat"
6.11.2011
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.10.2011 entschieden, dass der Ausschluss von nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurde ...
→ [ mehr ]16.6.2011
Alle Mitglieder des Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten haben eine zusätzliche Ausbildung im Bereich der Testamentsvollstreckung, die mit einer Prüfung abgeschlossen wurde. Jedes Mitglie ...
→ [ mehr ]3.4.2010
In der Pressemitteilung Nr. 57/2010 teilt der Bundesgerichtshof mit, dass am 28. April 2010 d ...
→ [ mehr ]
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