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Nachvermächtnis

 

Hat der Erblasser bestimmt, dass ein vermachter Gegenstand bei Eintritt eines bestimmten Zeitpunktes oder Ereignisses an einen anderen als den Vermächtnisnehmer gehen soll, so muss der erste Vermächtnisnehmer das bei dem Erbfall erhaltene Vermächtnis an den Nachvermächtnisnehmer herausgeben.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachvermächtnis"

22.8.2006

Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Eltern, deren Kinder zur Verschwendung neigen oder überschuldet sind, suchen oftmals nach einer Möglichkeit, das Familienvermögen den Nachkommen zu erhalten. Die „gut gemeinte“ Pflichtteilsbeschränkun ...
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27.2.2006

Das Behindertentestament – Vermeidung typischer Gestaltungsfehler

Das Behindertentestament soll beim Tod eines Elternteils einen Zugriff der Sozialbehörde auf die Erbschaft des geistig behinderten Kindes ausschließen. Gestaltungsfehler, die meist aus einer bedenkenl ...
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