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Nachvermächtnis

Hat der Erblasser bestimmt, dass ein vermachter Gegenstand bei Eintritt eines bestimmten Zeitpunktes oder Ereignisses an eine andere Person gehen soll, so muss der erste Vermächtnisnehmer das bei dem Erbfall erhaltene Vermächtnis an den Nachvermächtnisnehmer herausgeben.

Beispiel für "Nachvermächtnis":

Der Erblasser ordnet an, dass sein Nachbar vermächtnisweise seinen Porsche erhält. Sobald der Enkel des Erblassers das 18. Lebensjahr vollendet, soll der Nachbar den Porsche jedoch an den Enkel übergeben. 

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachvermächtnis"

18.6.2011

Anforderungen an die Anordnung der Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht in einem Testament

Der Pflichtteil ist grundsätzlich nicht zu umgehen. In wenigen Ausnahmefällen erlaubt es das Gesetz dem Erblasser aber, den Pflichtteil gänzlich zu entziehen (§ 2333 BGB) oder w ...



22.8.2006

Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Eltern, deren Kinder zur Verschwendung neigen oder überschuldet sind, suchen oftmals nach einer Möglichkeit, das Familienvermögen den Nachkommen zu erhalten. Die �gut gemeinteï ...



27.2.2006

Das Behindertentestament - Vermeidung typischer Gestaltungsfehler

Das Behindertentestament soll beim Tod eines Elternteils einen Zugriff der Sozialbehörde auf die Erbschaft des geistig behinderten Kindes ausschließen. Gestaltungsfehler, die meist aus e ...



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