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Singularsukzession
Singularsukzession bedeutet Einzelrechtsnachfolge. Im Unterschied zu der Universalsukzession, bei der der Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers eintritt, wird die Rechtsnachfolge bei der Singularsukzession nur hinsichtlich eines bestimmten einzelnen Gegenstandes oder Rechtes angetreten.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Singularsukzession"
23.7.2007
Bei eigenhändigen Testamenten taucht in der Praxis häufig die Auslegungsfrage auf, wie eine Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen von einem Vermächtnis abzugrenzen ist.
Juristische Laien ve ...
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