Viele Menschen wollen, dass in einem Notfall eine Vertrauensperson stellvertretend für sie Entscheidungen trifft, alltägliche Angelegenheiten regelt und das Vermögen verwaltet. Um einem „Bevollmächtigten“ die Möglichkeit zu geben, all das zu tun, was Sie ihm als Aufgabe übertragen wollen, können Sie eine so genannte „Vorsorgevollmacht“ unterzeichnen. Bei richtiger Erstellung werden so auch ein Betreuungsverfahren und die Einsetzung eines gerichtlich bestellten Betreuers überflüssig.
Welche Aufgaben Sie dem Bevollmächtigten übertragen können:
Auswahl des Bevollmächtigten
Bevor man einer bestimmten Person eine Vollmacht ausstellt, muss man sehr sorgfältig prüfen, ob sie überhaupt für diese Aufgabe in Frage kommt. Es ist ratsam, nur verwandte oder befreundete Personen zu bevollmächtigen, die diese Aufgabe gerne übernehmen. Wichtig ist, dass ein Bevollmächtigter aufgrund seines Gesundheitszustands und Alters in der Lage ist, auch in ferner Zukunft – oft erst nach Jahrzehnten – für den Vollmachtgeber zu handeln. Deutlich jüngere Verwandte oder Freunde sind daher in der Regel gleichaltrigen oder älteren Personen vorzuziehen. Als wichtige Eigenschaft braucht der Bevollmächtigte „Durchsetzungskraft“, damit er die Interessen und Wünsche des Vollmachtgebers im Gespräch und im Schriftverkehr mit Dritten wirkungsvoll vertreten kann. Je schwieriger die Aufgabe ist und je mehr juristische Kenntnis gefordert ist, desto stärker kommt auch ein Profi (z. B. ein erfahrener Erbrechtsexperte) als Bevollmächtigter in Frage.
Vorgehensweise beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht
Schutz vor Risiken
Gegen Missbrauch einer Vorsorgevollmacht kann man sich schützen. So ist es außerordentlich wichtig, eine Bereicherung des Bevollmächtigten durch das Abräumen von Konten oder den Verkauf von Aktien und Immobilien zu verhindern. Schützen kann man sich durch wasserdichte rechtliche Vollmachten sowie durch die Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten.
Anweisungen für den Todesfall
Die Wünsche zur Gestaltung des Begräbnisses gehören nicht in das Testament, sondern in einen gesonderten Grundvertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. In die Vorsorgevollmacht ist aufzunehmen, wer die Bestattung veranlassen soll. Bis zur Eröffnung eines Testaments können mehrere Wochen vergehen. Es ist dann kaum mehr möglich, den Bestattungswunsch zu erfüllen.
Hinterlegung einer Vorsorgevollmacht
Bei der Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Bevollmächtigte sie auffinden und verwenden kann, wenn er die übertragenen Aufgaben erledigen soll. Andererseits muss man auch ausschließen, dass der Bevollmächtigte schon mit der Vollmacht aktiv wird, bevor die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin ist zwar eine Registrierung, aber keine Hinterlegung möglich. Sie dient deshalb vorrangig dem Zweck, die Vormundschaftsgerichte darüber zu informieren, ob eine Vorsorgevollmacht für Personen besteht, die betreuungsbedürftig sind.
Was ein Erbrechtsexperte für Sie tun kann: