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22.7.2010

Gesetzentwurf zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder vom Bundeskabinett beschlossen

Aus dem Gesetzentwurf:

Vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder sind im Erbrecht ehelichen Kindern nicht vollständig gleichgestellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 festgestellt, dass dies gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt und Deutschland deshalb zu Entschädigungszahlungen an ein betroffenes nichteheliches Kind verpflichtet ist. Der Gesetzentwurf soll die noch vorhandenen Ungleichbehandlungen, soweit möglich, beseitigen.

Der Entwurf sieht vor:

Vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder, die mangels rechtlich anerkann-ter Verwandtschaft bisher nicht gesetzliche Erben ihres Vaters und seiner Verwand-ten waren, sollen – wie alle anderen nichtehelichen Kinder – den ehelichen Kindern gleichgestellt werden, indem der Stichtag 1. Juli 1949 rückwirkend für Erbfälle nach dem 28. Mai 2009 aufgehoben wird.

Ist der Staat anstelle eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes gesetzlicher Erbe geworden, ist er verpflichtet, dem nichtehelichen Kind den Wert des Nachlasses zu erstatten.

Übergangsregelungen im Verfahrens- und Kostenrecht verhindern Probleme, die durch die Rückwirkung entstehen könnten.



Erstellt von: Hans-Oskar Jülicher

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