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Testament schreiben: Inhalt, formale Anforderungen und Fehlervermeidung

Die Entscheidung gegen die Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen ist eine Entscheidung für die gesetzliche Erbfolge. Wenn ein Erblasser mehrere Erben hat, bilden diese zwangsläufig eine Erbengemeinschaft. Wer das verhindern möchte und zudem an einer steueroptimierten Nachlassplanung interessiert ist, sollte sich unbedingt für die Errichtung eines Testaments entscheiden.

Was es zu beachten gilt, wenn Sie ein Testament schreiben möchten, können Sie hier nachlesen.

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Autor dieser Seite:

Patricia Goratsch
Fachanwältin für Erbrecht

Wie kann ich ein Testament schreiben & vor Verlust und Fälschung schützen?

Video

Armin Abele, Fachanwalt für Erbrecht, erläutert in diesem Video, wie Sie ein Testament errichten und es sicher vor Verlust und Fälschung schützen.

Erfahren Sie hier,

  • welche Formvorschriften Sie beim Testament schreiben berücksichtigen sollte;

  • warum nur ein vollständig vom Erblasser mit der Hand geschriebenes und anschließend unterschriebenes Testament wirksam ist;

  • welche Ausnahmen es bei handschriftlich errichteten Testamenten gibt;

  • welches Testament gilt, wenn mehrere sich gegenseitig widersprechende Testamente geschrieben wurden.

Informieren Sie sich zudem darüber, warum Sie in Ihrem Testament nicht alle Vermögenspositionen einzeln aufzählen sollten und bei welchen Nachlassregelungen es sich um eine Vermächtnis handelt.

1. Warum sollten Sie ein Testament schreiben?

Eine gut durchdachte Nachlassplanung ist sowohl für den Erblasser als auch für die Erben aus mehreren Gründen wichtig:

  • Rechtliche Klarheit: Eine sorgfältige Nachlassplanung sorgt dafür, dass die Wünsche des Erblassers eindeutig und rechtlich bindend festgehalten werden. Dadurch können Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen unter den Erben vermieden werden.
  • Finanzielle Sicherheit: Durch eine geplante Vermögensübertragung können Steuerbelastungen minimiert und die finanzielle Sicherheit der Erben gewährleistet werden. Das ist vor allem bei größeren Vermögen oder komplexen Besitzverhältnissen von entscheidender Bedeutung.
  • Schutz des Familienfriedens: Streitigkeiten um das Erbe können Familienbeziehungen stark belasten. Eine klare Nachlassplanung trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und den Familienfrieden zu bewahren
  • Berücksichtigung individueller Wünsche: Der Erblasser kann individuelle Wünsche und besondere Bedürfnisse von Familienmitgliedern berücksichtigen, beispielsweise durch spezielle Vermächtnisse oder Auflagen.
  • Absicherung von minderjährigen oder bedürftigen Erben: Durch die Bestimmung eines Vormundes, Pflegers oder Testamentsvollstreckers sowie finanzielle Regelungen kann sichergestellt werden, dass minderjährige oder bedürftige Erben angemessen versorgt werden.

 

Beratung zur Testamentgestaltung

Unsere Fachanwälte des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments. Kontaktieren Sie uns für umfassende Beratung.

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2. Welche verschiedenen Testamente gibt es?

Im Großen und Ganzen werden vier verschiedene Arten von Testamenten unterschieden:

  1. Ein handschriftliches Testament muss vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.
  2. Ein notarielles Testament wird von einem Notar beurkundet. Der Notar sorgt dafür, dass das Testament den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht. Diese Form wird häufig gewählt, wenn der Testierende nicht mehr selbst ein handschriftliches Testament errichten kann.
  3. Ein gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) wird von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst. Die wohl bekannteste Variante eines gemeinschaftlichen Testaments ist das „Berliner Testament“, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und erst nach dem Tod des Letztversterbenden die Kinder oder andere Dritte Erben werden. Das gemeinschaftliche Testament kann als handschriftliches oder notarielles Testament errichtet werden.
  4. Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, in dem der Erblasser bindende Verfügungen über sein Vermögen trifft. Im Gegensatz zu einem Testament kann ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Diese Form ist besonders dann sinnvoll, wenn der Erblasser eine dauerhaft verbindliche Regelung für die Erbfolge treffen möchte. Der Erbvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.

3. Voraussetzungen für ein Testament

Jede Person, die ein Testament aufsetzt, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit bezeichnet also die Fähigkeit einer Person, ein gültiges Testament zu erstellen. Testierfähig ist jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, die Bedeutung ihrer Entscheidungen verstehen und frei von äußeren Einflüssen handeln kann.

Wenn Zweifel an der Testierfähigkeit (z.B. bei Vorliegen einer Demenzerkrankung) bestehen, kann eine ärztliche Beurteilung erforderlich sein. Ein Testament, das von einer nicht testierfähigen Person erstellt wurde, ist unwirksam.

4. Welche Fehler sollte ich beim Testament schreiben vermeiden?

Fehler im Testament können im schlimmsten Fall die Wirksamkeit des gesamten Dokuments beeinträchtigen. Darum sollten folgende Fehler beim Testament schreiben dringend vermieden werden:

  • Fehlende Formvorschriften: Ein Testament, das nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht, ist ungültig. Ein handschriftliches Testament muss z.B. eigenhändig geschrieben und unterschieben werden.
  • Unklare Sprache: Es ist wichtig, im Testament präzise und unmissverständliche Formulierungen zu verwenden. Vage oder mehrdeutige Aussagen können zu Streitigkeiten unter den Erben führen und die Umsetzung des letzten Willens erschweren.
  • Nicht regelmäßig überprüfen und aktualisieren: Lebensumstände ändern sich, daher sollte das Testament regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Beispielsweise können neue Familienmitglieder hinzukommen oder sich die finanzielle Situation ändern. Ein veraltetes Testament kann unter Umständen nicht mehr den aktuellen Wünschen des Erblassers entsprechen.
  • Missachtung gesetzlicher Erbansprüche: Pflichtteilsberechtigte Personen (wie Ehepartner, Kinder und ggf. Eltern des Erblassers) haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Erbes. Diese Ansprüche sollten bei der Testamentserrichtung nicht ignoriert werden, andernfalls können hohe Zahlungsansprüche die wirtschaftliche Situation des Erben beeinträchtigen.
  • Unterschrift an falscher Stelle: Die Unterschrift des Erblassers muss am Ende des Testaments stehen. Zusätze nach der Unterschrift können die Gültigkeit des gesamten Testaments infrage stellen.

 

Beispiel unklare Formulierung im Testament

Unklare Formulierung im Testament: „Ich vermache meinem besten Freund mein Auto.“

 

Stattdessen sollten Sie folgendermaßen formulieren: „Ich vermache meinem besten Freund, Bernd Müller, geb. am 04.12.1958, derzeit wohnhaft in der Luisenstraße 12, München, meinen Audi A1 mit dem Kennzeichen M-DO-476."

 

Indem Sie den Namen Ihres Freundes und die genauen Details des Autos angeben, wird vermieden, dass es Missverständnisse oder Streitigkeiten über die Identität des Erben oder des vererbten Gegenstandes gibt.

 

Expertentipp vom Erbrechtsexperten

Nehmen Sie sich die Zeit, Ihr Testament sorgfältig zu planen und zu verfassen. Ein gut durchdachtes Testament kann Streitigkeiten vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Vermögen exakt so verteilt wird, wie Sie es wünschen. Lassen Sie Ihr handschriftliches Testament von einem Rechtsanwalt prüfen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine formalen Fehler vorliegen.

 

Ein Erbrechtsexperte in Ihrer Nähe hilft Ihnen gern weiter.

5. Formale Anforderungen bei der Testamentserrichtung

Wer sein Testament nicht notariell errichten lässt, sondern handschriftlich errichten möchte, muss wichtige formale Anforderungen beachten, damit das eigenhändige Testament auch gültig ist:

  • Das Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser geschrieben sein. Dies stellt sicher, dass es tatsächlich vom Erblasser stammt und seinen eigenen Willen widerspiegelt.
  • Eine klare Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Letzter Wille“ sollte das Dokument eindeutig als Testament kennzeichnen.
  • Das Testament sollte den Ort und das Datum der Errichtung enthalten. Dies ist wichtig, um den Zeitpunkt der Testamentserstellung festzulegen und etwaige spätere Änderungen nachvollziehen zu können.
  • Jede Änderung muss als solche gekennzeichnet werden und macht eine erneute Unterschrift mit Datum erforderlich.
  • Das Testament muss am Ende vom Erblasser unterschrieben sein.
  • Hat Ihr Testament mehrere Seiten, empfehlen wir, diese zu nummerieren, bestenfalls zusammenzuheften und auf jeder Seite mit einem Kurzzeichen oder Ihrer Unterschrift zu versehen. 

6. Inhalt eines Testaments

Mit einem Testament kann jeder Erblasser sehr präzise festlegen, wie er sich die Verteilung seines Nachlasses wünscht. Unter anderem können folgende Anordnungen im Testament getroffen werden:

Erbeinsetzung

Die Erbeinsetzung ist der zentrale und in der Regel wichtigste Bestandteil eines Testaments. Hier bestimmt der Erblasser, wer seine Erben sein sollen. Er kann dabei einzelne Personen oder Gruppen (z.B. „meine Kinder“) einsetzen. Die Erben treten die Rechtsnachfolge des Erblassers an; sie übernehmen sowohl sein Vermögen als auch seine Verbindlichkeiten. Je weniger Personen Erben werden, desto weniger Konfliktpotential entsteht in der Regel.

Enterbung

In einem Testament kann der Erblasser bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen. Dies wird als Enterbung bezeichnet. Beachten Sie allerdings, dass die nächsten Angehörigen pflichtteilsberechtigt sind (wie Ehepartner, Kinder und ggf. Eltern). Der Pflichtteil ist ein Zahlungsanspruch und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.

Ersatzerben bestimmen

Für den Fall, dass der ursprünglich eingesetzte Erbe vor dem Erblasser verstirbt oder das Erbe ausschlägt, kann der Erblasser Ersatzerben bestimmen.

Vor- und Nacherbschaft

Durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser bestimmen, dass ein Erbe zunächst als Vorerbe und nach dessen Tod oder einem anderen festgelegten Ereignis eine andere Person als Nacherbe eingesetzt wird. Dies ist eine Möglichkeit, die Vermögensnachfolge über mehrere Generationen hinweg zu steuern. Die Vor- und Nacherbfolge wird gerne in Patchworkfamilien genutzt um Pflichtteilsansprüche einseitiger Kinder zu vermindern oder bei bedürftigen Kindern, um einen Zugriff des Sozialhilfeträgers nach dem Tod des Erben zu vermeiden.

Sofern Sie die Vor- und Nacherbfolge in Ihrem Testament verwenden möchten, lassen Sie sich bitte von einem Erbrechtsspezialisten beraten, da die Vor- und Nacherbfolge viele unbekannte und teils unvorhergesehene Folgen nach sich zieht, die bei der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen sind.

Vermächtnisse und Auflagen

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, bei der eine bestimmte Person einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag erhält, ohne Erbe zu sein. Auflagen sind Anordnungen, die ein Erbe oder Vermächtnisnehmer erfüllen muss, um die Zuwendung zu erhalten. Beide Elemente können flexibel im Testament genutzt werden.

Pflichtteilentziehung

In seltenen Fällen kann der Erblasser den Pflichtteil entziehen. Dies ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa wenn der Pflichtteilsberechtigte ein schweres Vergehen gegen den Erblasser oder nahe Angehörige begangen hat. Die Gründe für die Pflichtteilentziehung müssen im Testament genau angegeben werden.

Teilungsanordnung

Mit einer Teilungsanordnung kann der Erblasser festlegen, wie die Verteilung des Nachlasses unter den Erben vollzogen werden soll. Dies ist hilfreich, um Streitigkeiten unter den Erben bzgl. einzelner Gegenstände zu vermeiden und eine faire und gerechte Verteilung sicherzustellen.

Auseinandersetzungsverbot

Ein Auseinandersetzungsverbot kann festlegen, dass der Nachlass oder einzelne Bestandteile über einen bestimmten Zeitraum nicht aufgeteilt werden, z.B. im Wege einer Teilungsversteigerung. Dies kann sinnvoll sein, um den Erhalt von Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten zu sichern.

Ausgleichsbestimmung

Wenn ein Erbe bereits zu Lebzeiten Zuwendungen vom Erblasser erhalten hat, kann dies durch eine Ausgleichsbestimmung bei Schenkung – ggf. auch im Testament – berücksichtigt werden.

Anfechtungsverzicht

Eheleute können im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments festlegen, dass das Testament z.B. im Falle einer Wiederverheiratung des Längerlebenden nicht angefochten werden kann. Dies stärkt die Rechtssicherheit und reduziert die Wahrscheinlichkeit späterer rechtlicher Auseinandersetzungen im Interesse der Kinder.

Testamentsvollstreckung

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann helfen, den letzten Willen des Erblassers korrekt und effizient umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet und verteilt den Nachlass gemäß den Anordnungen im Testament und sorgt für die Erfüllung aller Auflagen und Vermächtnisse.

Sonstige Anordnungen und Klauseln

Neben den oben genannten Punkten kann der Erblasser weitere individuelle Anordnungen und Klauseln in das Testament aufnehmen. Dies können persönliche Wünsche, besondere Anweisungen zur Pflege von Haustieren oder die Verwaltung von Stiftungen und anderen Einrichtungen sein. Solche Bestimmungen bieten zusätzliche Flexibilität und ermöglichen eine maßgeschneiderte Gestaltung des letzten Willens.

 

Expertentipp vom Erbrechtsexperten

Bei der Planung Ihres Nachlasses ist es entscheidend, auch die steuerlichen Aspekte im Blick zu behalten. Nutzen Sie die verschiedenen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, um die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und Ihren Erben eine finanzielle Entlastung zu verschaffen.

 

Ein Erbrechtsexperte in Ihrer Nähe kann Ihnen dabei helfen, Ihre Nachlassplanung steueroptimiert zu gestalten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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7. Wo sollte ich ein Testament aufbewahren?

Damit Ihr Testament im Ernstfall schnell gefunden werden kann, ist es wichtig, dass Sie es an einem sicheren Ort aufbewahren.

Wir empfehlen Ihnen die amtliche Verwahrung. Notarielle Testamente werden vom Notar automatisch in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben, handschriftliche Testamente können Sie selbst bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl in die amtliche Verwahrung geben. Amtlich verwahrte Testamente werden automatisch beim Zentralen Testamentsregister registriert.

Alternativ kann das Testament zwar auch zu Hause aufbewahrt werden, in diesem Fall sollten Sie jedoch sicherstellen, dass das Testament später (von den richtigen Personen!) gefunden wird und vorher nicht durch unvorhergesehene Ereignisse vernichtet wird (z.B. Brand, Überflutung etc.).

Einige Banken bieten zudem die Möglichkeit, wichtige Dokumente wie Testamente in einem Banktresor aufzubewahren, um Diebstahl oder Verlust vorzubeugen.

Aber Achtung: Ohne entsprechende Zugangsberechtigung kann Ihr Erbe den Tresor nicht ohne Vorlage eines Erbscheines öffnen. Diesen erhält er jedoch nicht, solange er das Originaltestament nicht vorlegen kann. Von einer Verwahrung in einem Tresor oder Schließfach raten wir daher eher ab.

Ausführliche Informationen zum Thema "Banken & Erbrecht"

Wie kann ein Erbrechtsexperte beim Schreiben Ihres Testaments behilflich sein?

  • Beratung zu rechtlichen Aspekten und Möglichkeiten
  • Unterstützung bei der Formulierung klarer und rechtssicherer Verfügungen
  • Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse
  • Sicherstellung, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind
  • Vermeidung von Fehlern und rechtlichen Fallstricken
  • Optimierung hinsichtlich Erbschaftsteuer und Freibeträgen
  • Einbeziehung komplexer Vermögensverhältnisse und Familiensituationen

 

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