Sebastian Höhmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Vita
- geboren 1970 in München
- Studium an der Ludwigs-Maximilian-Universität, München
- Referendariat beim Kammergericht, Berlin;
- Rechtsanwalt seit 1998
- 2002 Gründung der Kanzlei Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
Mitglied des Fachanwaltsausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) im Studiengang „Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge“
Dozent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie zum Thema Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
regelmäßige Vorträge zu erbrechtlichen Themen für gemeinnützige Organisationen
Autor des Juris Fachdienst Erbrecht (AnwaltZertifikatOnline)
Das Magazin Focus nennt ihn in der Ausgabe "Focus Spezial Anwälte" 2017 zum vierten Mal in Folge als einen der Top Anwälte aus dem Bereich Erbrecht.
Tätigkeiten
Fremdsprachen
- Englisch
- Französisch
Beratungsschwerpunkte
- Erbrecht
- Erbfälle mit Auslandsbezug / internationales Erbrecht
(Schwerpunkt: Süd- und Westeuropa) - Erbschaftsteuerrecht
- Unternehmensnachfolge
- Gesellschaftsrecht
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Beraterseite: www.erbrechtsberater-berlin.de
Veröffentlichungen
- Die Besteuerung des (ererbten) Pflichtteilsanspruchs, Juris Anwaltzertifikat Online Erbrecht, 19/2017
- Die Ausschlagung in internationalen Erbfällen, Juris Anwaltzertifikat Online Erbrecht, 5/2017
- Buchrezension AnwaltFormulare Erbrecht Forum Familien- und Erbrecht 2004, 307
- Buchrezension Der Erbprozeß Forum Familien- und Erbrecht 2003, 35
- Die Rechte psychisch Kranker im Zivilprozess, Recht & Psychatrie 2001, 4 ff
- Buchrezension „Das erbrechtliche Mandat“, Familie, Partnerschaft, Recht Heft 6, 1998, Seite XI
- regelmäßige Veröffentlichungen unter www.erbrechtsberater-berlin.de
Aktivitäten
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) *
* Dem Begriff "republikanisch" fühlt sich der RAV ungeachtet dessen, dass eine (inzwischen marginalisierte) rechtsradikale Partei sich diesen Namen sinnwidrig anmaßt, nach wie vor verpflichtet. Ein Republikaner war und ist ein radikaler Demokrat, also einer, der auf dem Vorrang der Menschen- und Bürgerrechte gegenüber den Interessen staatlicher und wirtschaftlicher Institutionen besteht und stets mehr Demokratie will, als gerade erreicht ist. Nähere Informationen: www.rav.de.
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