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Die Vorsorgevollmacht: Funktion, Formvorschriften und Inhalt

Eine Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung.

Für viele Menschen ist die Vorstellung erschreckend, dass im Falle der Geschäftsunfähigkeit durch das Betreuungsgericht eine fremde Person als Betreuer eingesetzt wird. Die Erteilung einer wirksamen  Vorsorgevollmacht verhindert die Einsetzung eines Betreuers. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist somit Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes.

Im Rahmen der Vollmacht

  • kann der Vollmachtgeber selbst eine Vertrauensperson wählen, die im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit die erforderlichen Entscheidungen trifft,
  • können dem Bevollmächtigten konkrete Anweisungen erteilt werden.

Die Vorsorgevollmacht ist zu unterscheiden

  • von einer Betreuungsverfügung, mit der für den Fall, dass eine Betreuung angeordnet werden muss, lediglich die Person des Betreuers ausgewählt wird;
  • von einer Patientenverfügung, mit der für den Fall, dass der Patient infolge schwerer Krankheit nicht mehr seinen Willen äußern kann, festgelegt wird, in welche ärztlichen Untersuchungen und Eingriffe er einwilligt und unter welchen Umständen er solche untersagt.

Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer Betreuung

Video

In diesem Video erklärt Michaela Porten-Biwer, Fachanwältin für Erbrecht aus Trier, alles Relevante zum Thema Vorsorgevollmacht.

  • Zur Person des Bevollmächtigten sollte 100-prozentiges Vertrauen bestehen. Die Vorsorgevollmacht berechtigt den Bevollmächtigten nämlich zu Verfügungen über das gesamte Vermögen. Wenn kein 100-prozentiges Vertrauen besteht, sollte keine Vorsorgevollmacht, sondern eine Betreuungsverfügung errichtet werden.
  • Die Vorsorgevollmacht sollte im Außenverhältnis zu Dritten direkt wirksam werden.
  • Der Vollmachtgeber sollte mit dem Bevollmächtigten das Innenverhältnis der Vollmacht regeln. In einem Geschäftsbesorgungsvertrag können die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigte klar definiert werden.
  • In der Vollmacht sollte ein Ersatzbevollmächtigter benannt werden.
  • Die Vollmacht sollte über den Tod hinaus gelten.

1. Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Jeder sollte für den Notfall eine Regelung treffen!

Auch Ehegatten benötigen eine Vollmachtsregelung, da Eheleute sich gegenseitig nicht gesetzlich vertreten.

Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das Betreuungsgericht tätig, . Eine Anhörung durch den Richter und einen Arzt wird erforderlich, und es muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden zur Frage der Betreuungsbedürftigkeit. Das Betreuungsgericht setzt dann einen Betreuer ein. Dieser erhält die Befugnis, wichtige Entscheidungen zu treffen und die Vermögenssorge zu übernehmen.

Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, ist die Anordnung einer Betreuung nicht erforderlich. Das Betreuungsgericht wird dann nicht tätig.

Durch Erteilung einer Vollmacht vermeiden Sie zum einen die Fremdbestimmung durch einen Berufsbetreuer und sparen zum anderen die Kosten eines Betreuungsverfahrens (Gerichtskosten und Vergütung des Betreuers). In einer Vorsorgevollmacht können Sie auch eine abweichende Regelung zu den Auskunftspflichten des Bevollmächtigten treffen.

2. In welchen Lebensbereichen kommt eine Vorsorgevollmacht zum Einsatz?

Die häufigste Form der Vorsorgevollmacht ist die so genannte Generalvollmacht. Die Vollmacht gilt dann für alle denkbaren Bereiche persönlicher und vermögensrechtlicher Art.

Diese sind im Einzelnen:

  • Das Entscheidungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten,
  • das Recht zur Regelung des Aufenthaltes, also ihren Lebensmittelpunkt zu bestimmen. Dazu gehört beispielsweise auch, ihre Wohnung aufzulösen und einen Heimvertrag zu unterzeichnen,
  • die Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen, beispielsweise den Ämtern, Banken und Versicherungen,
  • die Regelung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, also die Vertretung gegenüber Banken oder anderen mit Ihnen im Geschäftskontakt stehenden Personen und Institutionen,
  • das Recht über z.B. ihre Immobilien zu verfügen, diese beispielsweise zu veräußern oder zu belasten, um etwa einen Platz in einem angemessenen Pflegeheim bezahlen zu können. Für Verfügungen über Grundstücke bedarf die Vollmachtsurkunde allerdings der öffentlichen Beglaubigung, für Verbraucherkreditgeschäfte sogar der notariellen Beurkundung. Ob eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG ausreicht, wird derzeit vom BGH geklärt;
  • Entscheidungen über ihren Geschäftsbetrieb oder geschäftliche Beteiligungen zu treffen. Auch hier kann es erforderlich sein, die Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen;
  • Vertretung bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten,
  • Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs,
  • Vornahme von Schenkungen in Ihrem Interesse,
  • Erteilung einer Untervollmacht an weitere Personen, falls der Bevollmächtigte beispielsweise aufgrund eines Urlaubs zeitweise nicht in der Lage ist, Ihre Interessen wahrzunehmen.

Selbstverständlich können in einer Vollmacht auch nur einzelne Geschäfte übertragen werden, sofern eine Generalvollmacht nicht gewünscht ist.
Es kann im Innenverhältnis auch geregelt werden, ab wann sie gelten soll, und ob sie auch über den Tod hinaus Geltung haben soll.

  Generalvollmacht - Bedeutung und Erklärung

3. Wie gehe ich beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht vor?

  1. Suche nach einer oder mehreren Vertrauenspersonen,
  2. Gespräche, ob Bereitschaft besteht, diese Aufgabe zu übernehmen,
  3. Sammlung von Inhalten, die geregelt werden sollen,
  4. Textentwurf für Grundvertrag (mit dem oder den Bevollmächtigten) und Vorsorgevollmacht (Rechtsmacht, gegenüber Dritten handeln zu können),
  5. Einverständnis der Bevollmächtigten zu den Texten einholen,
  6. Prüfung/Optimierung der Entwürfe,
  7. Reinfassung, Unterschrift,
  8. sichere Aufbewahrung und Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister!

Beachten Sie bei der Auswahl des zu Bevollmächtigenden unbedingt, dass er nicht gleichalt oder älter ist, denn er soll ja Ihre Geschäfte solange führen, wie Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, längstenfalls also bis zu Ihrem Tod.
Beachten Sie ferner, dass Sie niemanden verpflichten können, von der Vollmacht Gebrauch zu machen! Daher sollten Sie unbedingt den zu Bevollmächtigenden in Ihre Pläne einweihen, und dieser sollte zu der Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe bereit sein.

4. Welche Formvorschriften gilt es bei einer Vorsorgevollmacht einzuhalten?

Eine Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden.
Zu Beweiszwecken und weil der Bevollmächtigte sich Dritten gegenüber legitimieren können muss, sollte die Vollmacht mindestens schriftlich niedergelegt werden.
Solle die Vollmacht auch die Verfügung über Grundstücke oder bestimmte handelt- und gesellschaftsrechtliche Geschäfte ermöglichen, muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt werden.
Für den möglicherweise in Zukunft erforderlich werdenden Abschluss von Verbraucherdarlehensgeschäften muss die Vorsorgevollmacht sogar notariell beurkundet werden.

  Öffentliche Beglaubigung - Bedeutung und Erklärung

5. Kann ich ein Formular einer Vorsorgevollmacht verwenden?

Die Benutzung eines Formulars ist möglich, aber ohne juristische Beratung nicht zu empfehlen!
Denn dem juristischen Laien ist oft überhaupt nicht klar, wie weitreichend die Befugnisse des Bevollmächtigten sind. Und wenn Sie einmal geschäftsunfähig sind, können Sie nicht mehr korrigierend eingreifen.

Ein "Grundvertrag", der das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten regeln sollte, ist in den meisten Formularen nicht enthalten.

Es ist ratsam eine anwaltliche Beratung einzuholen zu folgenden Fragen:

  • Welche Befugnisse des Bevollmächtigen sind erforderlich/sinnvoll?
  • Wie ist der Grundvertrag zu regeln?
  • In welchen Fällen soll die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden?

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6. Sollte ich meine Vorsorgevollmacht registrieren lassen?

Ja, unbedingt!
Die Vorsorgevollmacht kann unter www.vorsorgeregister.de registriert werden. Das Zentrale Vorsorgeregister wird durch die Bundesnotarkammer geführt. Die Betreuungsgerichte fragen dort elektronisch an, ob eine Vorsorgevollmacht registriert ist.
Durch das Register können somit unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden.

7. Sollte eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten?

Nach einem Todesfall haben die Erben das Problem, dass Sie ihre Erbenstellung nicht nachweisen können. Denn die Erben benötigen entweder die eröffnete Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder gar einen Erbschein, der praktisch der „Personalausweis“ der Erben ist. Miterben können nur gemeinsam verfügen, doch häufig wohnen die Miterben weit voneinander entfernt, mitunter sind Erben unbekannt und nicht selten ist unklar, wer überhaupt Erbe geworden ist. 
Auch ein Testamentsvollstrecker, der nach dem Tod die Verwaltung des Nachlasses übernehmen soll, benötigt zunächst ein Testamentsvollstreckerzeugnis, mit dem er gegenüber Behörden, Versicherungen oder Banken und anderen Institutionen nachweisen kann, dass er berechtigt ist, über den Nachlass zu verfügen, beispielsweise Nachlassschulden zu begleichen.

Sowohl der Erbschein als auch das Testamentsvollstreckerzeugnis wird nur auf Antrag durch das zuständige Nachlassgericht erteilt. Das dauert Wochen bis Monate.

Um hier ein Handlungsvakuum zu vermeiden, sollte zur Vermeidung von Unklarheiten oder Streitigkeiten in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich bestimmt werden, dass diese auch über den Tod hinaus gelten soll (sog. transmortale Vollmacht).

Dann kann der Bevollmächtigte die nach dem Erbfall erforderlichen Maßnahmen zur Verwaltung des Nachlasses unter Berufung auf die Vollmacht durchführen, bis der beantragte Erbschein erteilt worden ist oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt.

Wurde Testamentsvollstreckung angeordnet, ist es sinnvoll, den Testamentsvollstrecker mit einer sog. postmortalen Vollmacht auszustatten. Diese entfaltet ihre Wirkung erst nach dem Tod, so dass der Testamentsvollstrecker bereits unmittelbar nach dem Todesfall seine Aufgaben wahrnehmen kann.

  Ausführliche Informationen zum Erbschein finden Sie hier

8. Wo bewahre ich meine Vorsorgevollmacht auf?

Damit der Bevollmächtigte handeln kann, muss er im Bedarfsfall auf die Vollmacht zugreifen können. Daher können sie bereits unmittelbar nach der Erstellung die Vollmacht an den Bevollmächtigten übergeben, auch wenn die Ausübung der Vollmacht in absehbarer Zeit noch gar nicht notwendig ist, weil sie selbst noch in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln.
Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass von der Vollmacht ab diesem Zeitpunkt Gebrauch gemacht wird.

Alternativ können Sie die Vorsorgevollmacht in Ihrem Haushalt aufbewahren. Dies wiederum birgt die Gefahr, dass die Vollmacht nicht aufgefunden wird.

Sofern Sie in einem Krankenhaus oder  Alten- oder Pflegeheim aufgenommen werden, empfiehlt es sich, die Stationsleitung oder Verwaltung über eine etwaige Vorsorgeregelung zu informieren.

Ergänzend besteht die Möglichkeit, die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Registriert wird dort aber nicht der Inhalt der Vorsorgevollmacht selbst, sondern lediglich die Existenz einer Vollmacht und einige ausgewählte Inhalte, wie der Name und die Anschrift des Bevollmächtigten. Das Register dient in erster Linie den Betreuungsgerichten, um abzuklären, ob eine Betreuerbestellung für eine Person notwendig ist oder ob diese bereits für sich selbst vorgesorgt hat, so dass eine Betreuerbestellung damit ausgeschlossen ist.

9. Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Eine Vorsorgevollmacht, sofern sie nicht ausnahmsweise unwiderruflich erteilt wurde (bei einer Generalvollmacht wäre dies nicht zulässig) kann grds. jederzeit widerrufen werden.
Ausnahme: Wenn der Vollmachtgeber später geschäftsunfähig geworden ist, kann er seine Vollmacht nicht mehr widerrufen! Dies kann dann nur noch sein gesetzlicher Vertreter, den aber einzusetzen (den zu bestellenden Betreuer) die Vorsorgevollmacht ja gerade vermeiden sollte.

Sollte der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht haben, sollten sie folgendermaßen handeln:

  • Vollmacht schriftlich widerrufen und das Schreiben dem Bevollmächtigten zustellen,
  • Die Herausgabe der Vollmachten durch den Bevollmächtigten verlangen,
  • Banken etc. über den Widerruf informieren,
  • notfalls die Vollmachtsurkunde für kraflos erklären und beim zuständigen Amtsgericht die Bewilligung der öffentlichen Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde beantragen. 

Dasselbe gilt auch für den Erben eines Vollmachtgebers, wenn ein Dritter im Besitze einer trans- oder postmortalen Vollmacht ist.

10. Mit welchen Rechtsanwaltsgebühren muss ich für eine Vorsorgevollmacht rechnen?

Eine Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. USt. Der Rechtsanwalt bespricht dann erforderlichen Vollmachten und Verträge und evtl. weiter entstehende Kosten.

Das Entwerfen von Vorsorgeregelungen löst keine Geschäftsgebühr mehr aus. Der Rechtsanwalt ist daher gehalten, eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen abzuschließen.

Weitere Fragen und Antworten

Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?

Der Bevollmächtigte muss Entscheidungen in ihrem Willen treffen können und ist im Außenverhältnis in der Lage, über Ihr gesamtes Vermögen zu verfügen. Zu ihm muss daher 100-prozentiges Vertrauen bestehen.

Sollte der Gebrauch einer Vorsorgevollmacht an Bedingungen geknüpft werden?

Es ist ein Kardinalfehler, wenn die Wirkungen der Vorsorgevollmacht selbst unter eine Bedingung gestellt werden, etwa, wie so oft zu lesen ist, die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit durch zwei unabhängige Ärzte.

Für den Bevollmächtigten ist es dann in der Regel sehr schwer, meist unmöglich, diese Bedingung zu dem Zeitpunkt der Benutzung der Vollmacht gegenüber einem Dritten als gegeben nachzuweisen. Eine Bank wird eine entsprechend bedingte Vollmacht nicht akzeptieren, wenn ihr nicht zwei tagesaktuelle ärztliche Atteste vorgelegt werden.
Es kann sein, dass es erforderlich wird, unverzüglich zugunsten und im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln, dann aber der Dritte das Geschäft nicht durchführt und es zu Verzögerungen kommt, weil er an der Vertretungsmacht zweifelt.

Daher sollte auf Bedingungen in der Vollmacht verzichtet werden! Der Dritte kann i.d.R. einen Bedingungseintritt nicht prüfen und soll ihn auch nicht prüfen müssen.

Expertentipp des Fachanwalts für Erbrecht:

Vereinbarungen, die sie mit ihrem Bevollmächtigten im Innenverhältnis treffen, sollten niemals Ausdruck in der Vollmachtsurkunde finden, die im so genannten Außenverhältnis vorgelegt wird. Andernfalls schränken Sie die Einsatzmöglichkeiten der Vollmacht für den Bevollmächtigten zu ihren eigenen Lasten unvorhersehbar ein. Regeln Sie solche Beschränkungen ausschließlich im Innenverhältnis in einem Vertrag mit ihrem Bevollmächtigten. Einen solchen Vertrag bezeichnet man als Geschäftsbesorgungsvertrag.

Was passiert, wenn der Bevollmächtigte für einen begrenzten Zeitraum ausfällt?

Sie können dem Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich das Recht einräumen, einer anderen Person Untervollmacht für den Zeitraum z.B. einer Krankheit oder eines längeren Urlaubs zu erteilen.

Wie sorge ich für den Fall vor, dass mein Bevollmächtigter selbst betreuungsbedürftig wird oder verstirbt?

Sie können in einer Vorsorgevollmacht für den Fall, dass der Bevollmächtigte zeitweise oder dauerhaft wegfällt, einen Ersatzbevollmächtigten einsetzen, der dann ihre Interessen wahrnehmen soll.
Fehlt eine solche Anordnung, wird die Vollmacht wirkungslos! Dann muss und wird das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer bestellen.

Wie kann ich einen Missbrauch der Vorsorgevollmacht verhindern?

Sie können einen so genannten Kontrollbevollmächtigten einsetzen, der über die Tätigkeit des Bevollmächtigten wacht.
Dieser kann sich die Tätigkeit des Bevollmächtigten erläutern lassen und zudem die Abrechnung des Bevollmächtigten über die von ihm vorgenommenen vermögensrelevanten Transaktionen verlangen und kontrollieren. Er sollte zudem berechtigt sein, die Vollmacht zu widerrufen, wenn es greifbare Anhaltspunkte für den Missbrauch der Vollmacht gibt. Es ist auch denkbar, den Verkauf einer Immobilie von der Zustimmung eines Kontrollbevollmächtigten abhängig zu machen, so dass dann das „Vier-Augen-Prinzip“ gilt.

Durch das Betreuungsgericht wird eine Überwachung des Bevollmächtigten nicht durchgeführt. Allerdings kann das Betreuungsgericht tätig werden, wenn es Kenntnis davon erhält, dass ein Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht. Das Betreuungsgericht kann dann einen Kontrollbetreuer bestellen, der die Vollmacht evtl. widerruft.

  Kontrollbetreuer - Bedeutung und Erklärung

Hat der Bevollmächtigte Anspruch auf Bezahlung seiner Tätigkeit?

Kraft Gesetzes besteht kein Vergütungsanspruch eines Bevollmächtigten. Er hat lediglich einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen.

Die Ausübung einer Vorsorgevollmacht ist aber eine anspruchsvolle und oft zeitaufwändige Tätigkeit in Ihrem Interesse. Nicht zuletzt ist sie auch haftungsträchtig. Daher sollte in jedem Einzelfall erwogen werden, eine angemessene Vergütung mit dem Bevollmächtigten zu vereinbaren. Diese kann als Stundensatz für die aufgewendete Zeit, aber auch als Pauschale vereinbart werden.

Expertentipp des Fachanwalts für Erbrecht:

Die Vereinbarung einer Vergütung und eine Konkretisierung des Aufwendungsersatzes stellt eine Anerkennung der erwarteten Tätigkeit dar. Zudem vermeidet sie späteren Streit über diese Fragen. Die Vergütung sollte nicht in der Vorsorgevollmacht selbst, sondern in einem separaten Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt sein.

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