Handschriftliches Testament - Errichtung, Formvorschriften, Widerruf und Inhalt
In Deutschland herrscht Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Erblasser so über sein Vermögen bestimmen kann, wie es ihm beliebt.
Eingeschränkt wird er dabei nur von den sogenannten Pflichtteilsansprüchen, die ein bestimmter Personenkreis hat. Zu diesem zählen die Abkömmlinge des Erblassers, der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und bei kinderlosen Erblassern dessen Eltern. Diese Personen erhalten auch dann einen Teil vom Nachlass, wenn der Erblasser sie per Testament vom Erbe ausschließt. Regelt ein Erblasser seinen Nachlass nicht aktiv, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Alles, was Sie über die Errichtung des handschriftlichen Testaments wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Ein handschriftliches Testament zählt zu den letztwilligen Verfügungen von Todes wegen und ist eine Erklärung des Erblassers darüber, wie er seinen Nachlass verteilen möchte.
- Es muss vom Testator eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben werden.
- Wie andere Testamente auch muss das handschriftliche Testament verschiedenen Vorschriften die Form betreffend genügen, um gültig zu sein - beispielsweise müssen Ort, Datum sowie eine Unterschrift vorhanden sein.
- Errichtet werden kann das eigenhändige Testament nach deutschem Recht von jedem, der testierfähig ist.
- Ein Widerruf oder Änderungen des Testaments sind jederzeit möglich. Diese müssen erneut mit Ort, Datum und Unterschrift kenntlich gemacht werden.
- Es ist dringend empfohlen, ein eigens errichtetes Testament amtlich verwahren zu lassen, damit es im Erbfall gefunden wird.
- Für wen eignet sich ein handschriftliches Testament und welche Vorteile hat es?
- Wer darf ein handschriftliches Testament errichten?
- Welche Formvorschriften sind beim handschriftlichen Testament zu beachten?
- Wie ist ein handschriftliches Testament aufgebaut?
- Warum ist die Einsetzung eines Ersatzerben im handschriftlichen Testament sinnvoll?
- Wie kann der Erblasser ein handschriftliches Testament widerrufen?
- Wie kann der Erblasser ein handschriftliches Testament ändern?
- Wie sollte ein handschriftliches Testament aufbewahrt werden?
- Kann ein handschriftliches Testament angefochten werden?
- Beispiele und Muster für handschriftliche Testamente
1. Für wen eignet sich ein handschriftliches Testament und welche Vorteile hat es?
Für alle Einzelpersonen, die ihren Nachlass nicht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, sondern nach eigenen Vorstellungen vererben möchten, ist ein handschriftliches Testament geeignet. Es kann vom Testator selbst erstellt werden und bedarf keiner amtlichen Beglaubigung.
Der Vorteil eines handschriftlichen Testaments ist, dass es bequem zuhause am eigenen Schreibtisch erstellt, jederzeit geändert werden kann und keine Zeugen zugegen sein müssen.
Nachteilig ist, dass den Testierenden beim eigenhändigen Testament häufig formale Fehler unterlaufen, die zur Ungültigkeit des Testaments führen. Auch uneindeutige Formulierungen können zum Problem werden.
Wird das Testament zuhause aufbewahrt, besteht außerdem die Gefahr, dass es im Erbfall nicht aufgefunden oder von unzufriedenen Erben vernichtet wird.
Das eigenhändige Testament ist für Einzelpersonen also eine äußerst flexible Möglichkeit der Nachlassgestaltung, im Gegensatz zum notariellen bzw. vom Experten aufgesetzten Testament weniger sicher. Daher ist es im Zweifelsfall sinnvoll, bei der Testamentserrichtung auf die Hilfe eines Fachanwanwalts für Erbrecht zu vertrauen oder einen Notar aufzusuchen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich formuliert und durch die amtliche Verwahrung auch nach Ihren Wünschen umgesetzt wird.
Rechtsberatung zum handschriftlichen Testament
Unsere Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments und helfen Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
2. Wer darf ein handschriftliches Testament errichten?
Im Grunde darf jeder Erblasser in Deutschland ein handschriftliches Testament errichten und sein Erbe nach eigenen Wünschen und eigenem Willen verteilen.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen, die bedacht werden müssen.
Bei der Errichtung eines Testaments muss der Erblasser testierfähig sein. Das bedeutet:
- Der Erblasser muss geschäftsfähig und in der Lage sein, das handschriftliche Testament ohne Unterstützung handschriftlich und höchstpersönlich zu verfassen.
- Er muss geistig in der Lage sein, seine eigenen Entscheidungen und Handlungen zu verstehen und erklären zu können.
- Der Erblasser muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ist er noch keine 18 Jahre alt, muss das handschriftliche Testament gemäß § 2229 Abs. 1 BGB mithilfe eines Notars errichtet werden, um Gültigkeit zu besitzen.
3. Welche Formvorschriften sind beim handschriftlichen Testament zu beachten?
Die Rechtslage in Deutschland sieht es vor, dass ein eigenhändiges Testament auch dann Gültigkeit besitzt, wenn es nicht beim Anwalt oder Notar errichtet wurde.
Allerdings muss ein handschriftliches Testament einigen Formvorschriften entsprechen (§§ 2247 und 2267 BGB).
Ein Formfehler kann bereits ausreichen, um ein eigenhändiges Testament ungültig zu machen und den Weg für unzufriedene Erben zu ebnen, das Testament anzufechten.
Wenn Sie Erbstreitigkeiten vermeiden und sichergehen möchten, dass Ihr letzter Wille im Erbfall auch umgesetzt wird, sollten Sie genauestens darauf achten, bei der Errichtung des handschriftlichen Testaments alle Formvorschriften zu einzuhalten:
- Ein handschriftliches Testament muss, wie der Name schon sagt, handschriftlich verfasst werden. Es reicht nicht aus, das Testament handschriftlich zu unterschreiben, sondern es muss wirklich vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand geschrieben sein. Ein am PC geschriebenes eigenhändiges Testament ist ungültig.
- Das eigenhändige Testament muss mit Ort und Datum sowie der vollständigen Unterschrift versehen werden.
- Nachträgliche Änderungen am Testament sind zwingend genau kenntlich zu machen und müssen ebenfalls mit Ort und Datum sowie der Unterschrift des Erblassers versehen werden.
- Das Testament muss zwingend leserlich geschrieben sein und sollte klare und eindeutige Formulierungen enthalten, die keinerlei Interpretationsspielraum lassen.
Es ist von besonderer Bedeutung, die erforderliche Form des handschriftlichen Testaments einzuhalten. Enthält ein Testament formale Fehler oder kann im Nachhinein eine fehlende Testierfähigkeit nachgewiesen werden, kann das zur Ungültigkeit des eigenhändigen Testaments führen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich also lieber von einem Anwalt oder Notar bei der Erstellung des Testaments unterstützen.
Expertentipp vom Fachanwalt für Erbrecht:
Auch ein Berliner Testament und Ehegattentestamente können handschriftlich verfasst werden und müssen nicht beim Notar errichtet werden. Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten, muss auch dieses von einem Partner handschriftlich niedergeschrieben werden.
Unterschreiben müssen beide Partner.
Wenn Sie Fragen zum Ehegattentestament haben oder Ihren letzten Willen mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht besprechen möchten, finden Sie hier einen passenden Experten in Ihrer Nähe.
4. Wie ist ein handschriftliches Testament aufgebaut?
Obwohl jedes Testament eine individuelle Verfügung des Todes darstellt, die eine Erklärung des Erblassers über die Verteilung des Nachlasses beinhaltet, ist es in der Regel ähnlich aufgebaut.
Folgende Punkte sollten Inhalt jeden handschriftlichen Testaments sein:
- Das handschriftliche Testament spiegelt den letzten Willen des Erblassers. Darum sollte als erstes die Erbeinsetzung klar formuliert werden: Wer soll wie viel wovon erben? Hier ist eine eindeutige Formulierung von großer Wichtigkeit. Alternativ oder ergänzend zur Nennung eines oder mehrerer Erben kann der Erblasser bestimmte Personen auch ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen.
- Zusätzlich können Vermächtnisnehmer bestimmt werden. Diese unterscheiden sich dahingehend von den Erben, dass sie zwar einen bestimmten Gegenstand, einen Geldbetrag oder auch eine Immobilie aus dem Nachlass erhalten, aber nicht die Rechtsnachfolge des Erblassers antreten.
Über die Erbeinsetzung und Bestimmung von Vermächtnisnehmern hinaus kann der Erblasser im Testament weitere Anordnungen treffen.
In Familien, in denen es schon häufiger zu Streitigkeiten gekommen ist, kann beispielsweise die Anordnung einer Testamentsvollstreckung helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Das lohnt sich insbesondere dann, wenn der Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben bestimmt und es dadurch zur Bildung einer sogenannten Erbengemeinschaft kommt.
Expertentipp vom Fachanwalt für Erbrecht
Der Erblasser muss im Testament nicht seinen gesamten Nachlass verteilen, sondern er kann auch nur über Teile seines Nachlasses verfügen. Der Rest wird dann in einem solchen Fall gemäß den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Vorstellungen genauestens umgesetzt werden, können Fachanwälte für Erbrecht oder ein Notar Ihnen dabei helfen, ein wasserdichtes handschriftliches Testament zu verfassen, um im Nachhinein Streit zu vermeiden.
Kontaktieren Sie jetzt einen Erbrechtsexperten in Ihrer Nähe, um Ihr individuelles Anliegen zu besprechen.
5. Warum ist die Einsetzung eines Ersatzerben im handschriftlichen Testament sinnvoll?
Viele Erblasser entscheiden sich bereits früh für die Errichtung eines Testaments und leben dann noch viele Jahre. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die im Testament eingesetzten Erben zwischenzeitlich vorverstorben sind.
Ebenso kann es sein, dass der eingesetzte Erbe das Erbe ausschlägt.
Um für solche Szenarien vorzusorgen, ist die Einsetzung eines Ersatzerben gemäß § 2096 BGB dringend angeraten. Fehlt ein Ersatzerbe, muss interpretiert werden, wen - und ob überhaupt - der Erblasser als Ersatzerben vorgesehen hätte.
6. Wie kann der Erblasser ein handschriftliches Testament widerrufen?
Ein eigenhändiges Testament kann vom Erblasser jederzeit vollständig oder teilweise widerrufen werden. Entweder vernichtet er das bestehende Testament einfach und / oder errichtet ein neues. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 2253, 2255 und 2258 BGB.
7. Wie kann der Erblasser ein handschriftliches Testament ändern?
Möchte der Erblasser ein bestehendes Testament nicht ganz oder teilweise widerrufen, sondern lediglich einzelne Änderungen vornehmen, kann er dies im bestehenden Testament tun.
Hierzu muss der Erblasser die gewünschten Änderungen handschriftlich hinzufügen oder einzelne Passagen streichen.
Wichtig ist, dass die Änderungen erneut mit Ort und Datum sowie der Unterschrift des Erblassers versehen werden.
Bei der Änderung eines Testaments sollten Sie darauf achten, dass nach wie vor alles übersichtlich und gut lesbar ist. Im Zweifelsfall lohnt es sich, lieber die Zeit in die Errichtung eines neuen Testaments zu investieren, damit im Erbfall alles nach den Wünschen des Erblassers abläuft.
Expertentipp
Auch wenn das Recht es jedem Testator zugesteht, sein Testament eigenhändig zu verfassen, empfehlen wir Ihnen, Fachanwälte für Erbrecht hinzuzuziehen.
Diese können Sie individuell beraten und mit Ihnen gemeinsam ein Testament aufsetzen, dass genau Ihren Wünschen entspricht und der Form genügt.
8. Wie sollte ein handschriftliches Testament aufbewahrt werden?
Eine letztwillige Verfügung des Todes wegen sollte im Fall des Falles schnell gefunden werden. Deswegen ist es empfehlenswert, dass Testament bei der Hinterlegungsstelle des örtlichen Nachlassgerichts in die amtliche Verwahrung zu geben.
Dann wird Ihr Testament automatisch beim Zentralen Testamentsregister registriert und kann nicht einfach verschwinden.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Letzter Wille auch umgesetzt wird. Hingegen ist dringend davon abzuraten, die Verfügung in einem Banksafe (oder einem Schließfach) aufzubewahren - denn an diesen kommen die Erben nur heran, wenn sie ihre Erbenstellung nachweisen können. Und das können sie nur mit dem im Safe bzw. Schließfach befindlichen Testament.
Auch die Aufbewahrung zuhause ist nicht unproblematisch. Hier ist es für alle, die mit dem Inhalt des Testaments nicht einverstanden sind, ein Leichtes, es verschwinden zu lassen.
Im Gegensatz zum handschriftlichen Testament wird ein notarielles Testament automatisch amtlich hinterlegt - und zwar bei dem Nachlassgericht, das dort zuständig ist, wo der jeweilige Notar seinen Amtssitz hat.
9. Kann ein handschriftliches Testament angefochten werden?
Wenn die Erben die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung oder generell die Echtheit des Dokuments anzweifeln, können sie die letztwillige Verfügung des Todes wegen anfechten.
Allerdings ist es im Nachhinein oftmals nicht einfach, eine sichere Aussage über den geistigen Zustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung abzugeben.
Wenn Erben ein selbst errichtetes Testament anfechten, muss das Gericht ein psychiatrisches bzw. neurologisches Gutachten einholen und verschiedene Zeugen befragen.
10. Beispiele und Muster für handschriftliche Testamente
Bitte beachten Sie, dass folgende Mustertestamente nur als Beispiele gedacht sind. Ein eigenhändiges Testament muss stets an Ihre persönliche Situation angepasst und entsprechend formuliert werden.
Alleiniges handgeschriebenes Testament
Mein letzter Wille
Hiermit setze ich, Max Meier, geboren am 12.03.1940, meine Ehefrau Anna Meier, geb. Fischer, als Alleinerbin ein.
Mein bester Freund Karl Bunk erhält auf dem Wege des Vermächtnisses meine Münzsammlung.
Berlin, den 20.11.2021
Unterschrift Max Meier
Gemeinschaftliches handgeschriebenes Testament
Unser gemeinsames Testament
Hiermit setzen wir, die Eheleute Lothar und Lara Mustermann, uns gegenseitig zu Alleinerben unseres gesamten Nachlasses ein. Unsere gemeinsamen Kinder Peter und Lisa sollen Erben des Letztverstorbenen sein.
Berlin, den 12.07.2020
Unterschrift beider Eheleute
Berliner Testament
Wir, die Eheleute Karl und Lara Berger, setzen uns gegenseitig als Vollerben unseres gesamten Nachlasses ein.
Unser Sohn Theo setzen wir zum Schlusserben des Zuletztversterbenden ein.
Der Zuletztversterbende ist berechtigt, von dieser Verfügung abweichende letztwillentliche Verfügungen zu treffen.
Berlin, den 14.05.2021
Unterschrift beider Eheleute
So können Ihnen Fachanwälte für Erbrecht behilflich sein, wenn Sie ein eigenhändiges Testament errichten möchten
Wenn es um die Testamentserrichtung geht, ist eine gute Planung das A und O. Schließlich wünscht sich jeder Testator, dass sein letzter Wille detailgetreu umgesetzt wird.
Umso ärgerlicher ist es dann, wenn ungenaue Formulierungen oder formale Fehler dazu führen, dass Testamente ungültig sind.
Deswegen sollten Sie sich jetzt einen Erbrechtsexperten in Ihrer Nähe suchen, der Sie bei der Testamentserrichtung in vielerlei Hinsicht unterstützen kann. Ein Anwalt kann Ihnen beim eigenhändigen Testament unter anderem hierbei helfen:
- Individuelle und passgenaue Beratung für Testamente aller Art
- Hilfe bei wasserdichten und unmissverständlichen Formulierungen
- Beratung zur Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines Ersatzerben
- Amtliche Hinterlegung des Testaments