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Notarielles Testament - Beurkundung, Widerruf und Gebühren

Im deutschen Erbrecht gibt es neben dem eigenhändigen, privatschriftlichen Testament noch das sogenannte notarielle Testament, auch öffentliches Testament genannt. Was es bei der Errichtung eines notariellen Testaments zu beachten gibt, welche Kosten auf den Erblasser zukommen und welche Vorteile ein notarielles Testament bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Autor dieser Seite:

Hans-Oskar Jülicher
Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein notarielles Testament muss ebenso wie ein Erbvertrag vom Notar beurkundet werden.
  • Für die Testamentsbeurkundung fallen Gebühren an, die sich nach dem GNotKG richten.
  • Eine vom Notar beurkundete letztwillige Verfügung von Todes wegen bietet verschiedene Vorteile.
  • Für einen Widerruf der letztwilligen Verfügung muss der Erblasser sie lediglich aus der amtlichen Aufbewahrung nehmen, bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament beide Ehegatten.
  • Ein auf Erbrechtsfragen spezialisierter Anwalt kann bei der Aufsetzung eines notariellen Testaments behilflich sein.

1. Was ist ein notarielles Testament?

Ein notarielles Testament ist eine letztwillige Verfügung von Todes wegen, die - wie auch ein Erbvertrag - vom Notar beurkundet werden muss, um gültig zu sein. Anders als ein privatschriftliches Testament werden notarielle Testamente immer im Testamentsregister eingetragen und beim Nachlassgericht am Amtssitz des Notars in die amtliche Verwahrung gegeben. Errichten kann ein notarielles Testament jeder Erblasser, der testierfähig ist. Testierfähig ist gemäß § 2229 BGB, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • in der Lage ist, die Reichweite seiner Entscheidungen erkennen zu können, also geistig gesund und reif genug ist.

2. Welchen Inhalt hat ein notarielles Testament?

Ein notarielles Testament ist eine Erklärung über den letzten Willen des Erblassers. Zur Niederschrift des Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthält. Wichtig ist in beiden Fällen die notarielle Beurkundung.

Was den Inhalt eines notariellen Testaments angeht, so enthält es in der Regel eine Regelung zur Erbfolge und Angaben darüber, wie genau der Nachlass verteilt werden soll. Der Erblasser kann also Erben bestimmen oder bestimme Personen von der Erbfolge ausschließen. Selbstverständlich dürfen auch die persönlichen Angaben des Erblassers nicht fehlen.

Expertentipp von Ihrem Fachanwalt für Erbrecht

Wenn Sie ein notarielles Testament errichten möchten, können Sie die Niederschrift mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts vornehmen und lediglich die Beurkundung vom Notar übernehmen lassen. So können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt im Rahmen der Testamentserrichtung genau auf die Gestaltung und individuelle Verfügungen eingehen, damit Ihr Testament Ihren letzten Willen genauestens widerspiegelt. Im Rahmen einer Beratung beim Fachanwalt haben Sie auch die Möglichkeit, sich über andere Testamentsformen wie das Berliner Testament zu informieren, mit dem Sie beispielsweise Ihren Ehepartner finanziell absichern können.

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3. Welche Gebühren entstehen, wenn das notarielle Testament errichtet wird?

Für die Beurkundung eines notariellen Testaments fallen Gebühren an, die sich nach dem GNotKG (Gesetz über Kosten der Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare) richten. Wie hoch die Gebühren im Einzelfall ausfallen, hängt vom Vermögen des Erblassers ab, dem sogenannten Geschäftswert. Eine Übersicht über die anfallenden Gebühren, die beim Notar anfallen, gibt folgende Tabelle:

Vermögen Einzeltestament Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag
10.000€ 75€ 150€
25.000€ 115€ 230€
50.000€ 165€ 330€
250.000€ 535€ 1.070€
500.000€ 935€ 1.870€

Hinzukommen noch Auslagen und Umsatzsteuer. Des weiteren fallen Hinterlegungsgebühren in Höhe von 75,00 Euro beim Nachlassgericht sowie Gebühren für die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Höhe von derzeit 12,50 Euro pro Verfügung an.

4. Welche Vorteile hat ein notarielles Testament?

Für die Errichtung eines notariellen Testaments gibt es gute Gründe:

  1. Das öffentliche Testament wird automatisch in die Verwahrung gegeben. So ist sichergestellt, dass es beim Tod des Erblassers gefunden wird.
  2. Bei der Aufsetzung der Erklärung kann der Notar oder Rechtsanwalt darauf achten, dass alle Formvorschriften eingehalten werden und so eindeutig formuliert wird, dass es nicht zu Missverständnissen kommen kann. Der Erblasser kann also davon ausgehen, dass sein letzter Wille genauestens umgesetzt wird.
  3. Für die Erben bedeutet ein vom Notar beurkundetes Testament eine Kostenersparnis, weil sie keinen zusätzlichen Erbschein benötigen, um ihre Erbenstellung nachzuweisen - ein notarielles Testament als Nachweis des Erbrechts mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes reicht vollkommen aus.

5. Wie kann ein notarielles Testament widerrufen werden?

Der Erblasser kann ein notarielles Testament jederzeit widerrufen. Dazu muss er es lediglich persönlich, bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament zwingend beide Ehegatten, aus der amtlichen Verwahrung zurückfordern. Mit der Herausgabe des Testaments aus der amtlichen Aufbewahrung ist der Widerruf bereits vollzogen - eine zusätzliche Vernichtung des Testaments ist nicht nötig. Zusätzlich kann ein gemeinschaftliches Testament zu Lebzeiten beider Erblasser von einem Ehepartner gegenüber dem anderen Ehepartner widerrufen werden. Dafür ist zwingend die notarielle Beurkundung erforderlich.

Möchte der Erblasser sein ursprüngliches Testament ändern, muss er allerdings ein gänzlich neues aufsetzen. Die neue Erklärung über den letzten Willen muss dann neu vom Notar beurkundet werden.

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