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7.6.2005

Pflege der Eltern: 600 Euro extra

Für die Betreuung Pflegebedürftiger durch einen ambulanten Pflegedienst ist jetzt eine zusätzliche Steuererstattung möglich. Sie beträgt maximal 600 Euro pro Jahr.


Beispiel:

Der pflegebedürftige Vater lebt bei seiner Tochter und wird dort von einem Pflegedienst betreut. Nach Abzug des Pflegegeldes muss die Tochter 4000 Euro jährlich aufbringen. Davon kann sie einen Teil, dessen Höhe sich nach Einkommen und Familiensituation richtet, als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Sind das zum Beispiel 1000 Euro, bleiben 3000 Euro übrig. Neu ist, dass sie von diesen 3000 Euro nun 20 % - also 600 Euro - als "haushaltsnahe Dienstleistung" direkt von ihrer Steuerschuld abziehen kann (BMF-Schreiben, Bundessteuerblatt 2004, I S. 958).

Quelle: Stiftung Warentest




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