27.1.2006
Wie die SZ berichtete, steht das seit drei Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Erbschaftsteuerverfahren vor dem Aus. Die Vorlage soll wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden. Um die Erbschaftsteuer nämlich insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, hatte sich der Bundesfinanzhof, der den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegte, den falschen Fall ausgesucht. Es wird aber allgemein gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung dennoch Ausführungen zur Sonderbehandlung von Betriebsvermögen und Immobilien macht. Deshalb wird die Entscheidung nach wie vor mit Spannung erwartet. Zur Zukunft der Erbschaftsteuer
Im Vertrag der Großen Koalition vom 11.11.2005 findet man unter II. Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren - Steuersystem zukunftsorientiert reformieren (klingt ja zu schön !) 2.5. Erbschaftsteuer folgendes:
"Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an. Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren.
Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach der Übergabe fortgeführt wird."
Da zu befürchten ist, dass das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Sonderbehandlung von Immobilien und Unternehmen keine Ausführungen in seinem Urteil macht, steht die Politik wieder mehr oder weniger orientierungslos vor der Aufgabe das neue Erbschaftsteuerrecht zu konzipieren. Es besteht die Gefahr, dass dieses neue Erbschaftsteuerrecht vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, z.B. weil die Steuerwerte für Immobilien und Unternehmen vielleicht sogar zu hoch statt zu niedrig angesetzt werden.
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