4.9.2006
Nachdem in Deutschland die Regelung der Patientenverfügung in Gesetzesform gegossen werden soll, hat nun auch die Regierung in Österreich einen Gesetzesentwurf eingereicht, mit dem dieser Sachverhalt ebenfalls auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Gerade im süddeutschen Raum, wo viele gemischt - nationale Ehen mit österreichischen Staatsangehörigen geschlossen werden und grenzüberschreitender Rechtsverkehr deshalb stattfindet, ist diese Gesetzesinitiative unseres Nachbarstaates von Bedeutung. Unser Nachbarland schlägt vor, dass die dort errichtete Patientenverfügung 5 Jahre lang gültig sein und von einem Anwalt oder rechtserfahrenen Mitarbeiter der Patientenverfügung unterzeichnet werden soll. Eine "Pflichtberatung" wird vorgeschreiben sein.Auch Österreich will Patientenverfügung gesetzlich regeln
Durch die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung in Deutschland und Österreich wird sich aller Voraussicht nach eine Erleichterung ihrer Umsetzung in beiden Staaten für betroffene Bürger ergeben. Es bleibt zu hoffen, dass hierzu Kollisionsnormen in die Gesetze aufgenommen werden, die regeln, wie im Ausland gefertigte Patientenverfügungen im jeweiligen Inland zu handhaben sind.← zurück