Doch schon Änderungen im Bewertungsrecht
Die Bundesregierung hat hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 Änderungen im Bewertungsgesetz beschlossen. Wegen der großen Koalition ist zum 1.1.2007 mit einer Umsetzung in dieser Form zu rechnen.
Im Wesentlichen wird der Bewertungsstichtag 1.1.1996 aufgegeben und durch eine zeitnahe Stichtagsbewertung ersetzt. Bei bebauten Grundstücken wird nur noch die Jahresnettomiete zugrunde gelegt. Eine Vermietung zu einem Preis, der "mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden" Miete liegt, führt dazu, dass die übliche Miete zugrunde gelegt werden wird. Neu im Bewertungsgesetz ist, dass die Bewertung von Betriebsvermögen, Anteilen hieran, von Anteilen an Kapitalgesellschaften und der Wert von weiteren Vermögensgegenständen oder Schulden gesondert erfolgt.
Das Gesetz für die Erleichterung der Unternehmensnachfolge wird erst im Oktober erwartet.
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