16.11.2006
Das Europaparlament will bürokratische Hürden bei Erbfällen in EU-Mitgliedsländern aus dem Weg räumen. Langwierige Rechtsstreitigkeiten beim Tod eines Erblassers mit Vermögen in EU-Ländern außerhalb seiner Heimat könnten auf diese Weise vermieden werden, sagte der CDU-Abgeordnete Kurt Lechner am 16.11.2006 in Straßburg. Die EU-Kommission wurde in einer Entschließung aufgefordert, das jeweils geltende nationale Erbrecht zu harmonisieren. «Es geht darum festzulegen, welches nationale Erbrecht beim Todesfall gilt», sagte Lechner.europaweiter Erbschein gefordert
Kommission arbeitet an Vorschrift
So legt Deutschland beispielsweise bei Erbfällen die Staatsangehörigkeit zu Grunde, in anderen Ländern ist es der letzte Wohnsitz, bei Grundbesitz kann es auch das Recht des Landes sein, in dem die Immobilie liegt. In einer zukünftigen europäischen Regelung sollte ein zuständiges Gericht festgelegt und eine wechselseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen und von Erbscheinen sichergestellt werden, so Lechner. Handlungsbedarf herrscht nach Ansicht Lechners auch bei Vermögen in mehreren Ländern, da es zu «massiven doppelten Besteuerungen des Nachlasses» kommen könne. In der EU-Kommission steht die Ausarbeitung eines entsprechenden Regelwerks in ihrer Anfangsphase.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 16. November 2006 (dpa).
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