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12.3.2007

Bundesrat kündigt eigenen Vorschlag zur Neuregelung der Erbschaftsteuer an

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg
Die Bundesländer wollen mit einem eigenen Gesetzentwurf die Novelle der Bewertung von Vermögenswerten im Erbschaftsfall vorantreiben. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesrats vom 09.03.2007 hervor. Die Länderkammer fordert die Regierung auf, ihren Entwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge noch einmal zu überarbeiten.
Gesetzentwurf in Kürze

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006, mit dem die Karlsruher Richter die Bewertungsregelungen des Erbschaftsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt haben. Der Bundesrat fordert nun, diese Bewertungsfragen schnell zu regeln. Der Gesetzentwurf der Länder soll bis September 2007 auf dem Tisch liegen. Bis Ende 2007 solle das formelle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Streit um Rückwirkung

Dabei sprechen sich die Länder gegen eine generelle Rückwirkung der Neuregelung aus. Diese solle nur auf individuellen Antrag des Steuerpflichtigen eintreten.
Regierungsentwurf

Das Bundeskabinett hat bereits im Oktober 2006 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt. Damit soll der Generationenwechsel in Unternehmen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer entlastet werden. Auch Bewertungsfragen sind dabei zu klären.

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