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5.4.2007

Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung nur bei durchgängiger Eigenschaft als Betriebsvermögen

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2007 ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschaft- oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretene Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei (Az.: II R 69/05).
Erbschaftsteuergesetz bis Ende 2008 anwendbar

Das Urteil ist zu � 13a des Erbschaftsteuergesetzes ergangen. Das Erbschaftsteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht jüngst für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist aber längstens bis Ende 2008 noch anzuwenden.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 4. April 2007

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