5.4.2007
Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung nur bei durchgängiger Eigenschaft als Betriebsvermögen
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2007 ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschaft- oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretene Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei (Az.: II R 69/05).
Erbschaftsteuergesetz bis Ende 2008 anwendbar
Das Urteil ist zu � 13a des Erbschaftsteuergesetzes ergangen. Das Erbschaftsteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht jüngst für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist aber längstens bis Ende 2008 noch anzuwenden.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 4. April 2007