19.6.2007
Form und gesetzliche Gründe für eine Pflichtteilsentziehung sind sehr streng. Sie erfolgt alleine durch Testament. Die Verfehlungen, die Grundlage für die Entziehung sein sollen, müssen mit einem unverwechselbaren so genannten Kernsachverhalt mit Ort, Zeit und Taten beschrieben werden, damit die Gründe nicht nachher vom Richter oder vom Erben ausgefüllt werden können. Es genügt nicht, allgemeine Beschreibungen in die Urkunde aufzunehmen. Bezugnahmen auf andere Urkunden reichen nach der Rechtsprechung des BGH auch nicht. Die Verfehlungen müssen überdies noch oder schon bei der Abfassung des Testamentes vorliegen.← zurück- Fachanwalt finden
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