2.10.2007
Die Arbeiten am Reformkonzept der Erbschaftsteuer werden nach einem aktuellen Bericht des beck-fachdienst Erbrecht nicht vor Ende Oktober 2007 abgeschlossen sein. Nach der letzten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer war noch erwartet worden, dass bereits beim nächsten Treffen am 09.10.2007 das endgültige Konzept vorgelegt werden könne.Verzögerung der Erbschaftsteuerreform
Verfassungsrechtliche Bedenken in Gutachten
Eine Sonderausgabe des beck-fachdienst Erbrecht informiert am 02.10.2007 darüber, dass sowohl politische Bedenken in SPD und Union gegen die beabsichtigte Absenkung des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent auf 18 Prozent in der Steuerklasse I bestehen, als auch verfassungsrechtliche Einwände erhoben werden.
Nach einem vom «DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU e.V.» in Berlin in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Bamberger Professors Dr. Georg Crezelius vom 14.09.2007 führen die Bewertungsregeln, auf die sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits im Frühjahr geeinigt hatte, in einer ganzen Reihe von Fällen zu einer grundgesetzwidrigen Mehrfachbesteuerung desselben Vermögenswerts. Bei den geplanten Bewertungsregeln würden die latenten Belastungen mit Einkommen- und/oder Gewerbesteuern am Bewertungsstichtag, also dem Todes- oder Schenkungstag, nicht berücksichtigt.
Quelle: Beck-Verlag
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