16.7.2008
Die Erbschaftsteuerreform kommt fristgemäß. Derzeit sind aber u.a. noch unklar die Tarifgestaltung in den Steuerklassen II und III, verschiedene Begriffsdefinitonen, die Verkürzung der Behaltefrist bei Betriebsvermögen und Verpachtungsfällen in der Landwirtschaft. Am 30.9., also 2 Tage nach der Bayernwahl, soll abschließend verhandelt werden. Eine völlige Abschaffung wird es trotz der Drohung aus Bayern wohl kaum geben, da die Erbschaftsteuer in Bayern sogar in der Verfassung steht.← zurück- Fachanwalt finden
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