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31.3.2009

Interview mit unseren Mitgliedern

Unsere Mitglieder FAeErbR Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch standen der Christoffel-Blindenmission Deutschland gerne für folgendes Interview zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie unter www.cbm.de!

  

Fehlerhaftes Testament vermeiden

Interview mit Fachanwälten für Erbrecht
Nur drei Prozent aller Testamente sind fehlerfrei, besagt eine aktuelle Studie der Stiftung Warentest. Um sicherzustellen, dass der eigene Wille auch nach dem Tod umgesetzt wird, ist daher eine erbrechtliche Beratung sinnvoll. Wir haben die häufigsten Fragen den beiden Fachanwälten für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch gestellt. Wolfgang Roth aus Obrigheim und Thomas Maulbetsch aus Fürth im Odenwald gehören beide dem Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten an und führen gemeinsam eine Fachanwaltskanzlei.
Wozu wird ein Testament benötigt?
Thomas Maulbetsch: Ein Testament ist wichtig, damit man selbst bestimmt, wer einen beerbt. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, das heißt, das Erbe kann an Personen gehen, die man möglicherweise gar nicht mit einer Erbschaft bedenken wollte.
An wen kann man etwas vermachen?
Wolfgang Roth: Grundsätzlich kann man jede Person oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die Christoffel-Blindenmission, zum Erben bestimmen. Das Erbe kann auch zwischen verschiedenen Personen aufgeteilt werden oder man bestimmt einen Haupterben, hinterlässt aber bestimmte Güter als Vermächtnisse anderen Personen. Das ist alles möglich.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Begriff „Pflichtteil“ genannt. Was ist damit gemeint?
Thomas Maulbetsch: Der Pflichtteil ist ein Anspruch, der den nächsten Angehörigen dann zusteht, wenn diese im Testament nicht als Erben benannt sind. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Ehepartner und Kinder, nicht hingegen Geschwister des Verstorbenen. Der Pflichtteil ist immer in Geld auszuzahlen.
Die wenigsten Testamente sind fehlerfrei. Gibt es etwas, das man beim Schreiben eines Testaments unbedingt beachten sollte?
Wolfgang Roth: Ein Testament muss immer von Hand vollständig selbst geschrieben und unterschrieben sein. Wurde es mit PC oder Schreibmaschine verfasst, ist es ungültig.
Es ist unsere Erfahrung als Fachanwälte für Erbrecht, dass selbst verfasste Testamente leider oft auch inhaltlich nicht eindeutig sind. Das kann zu langen und kostenintensiven Streitigkeiten unter den Erbberechtigten führen.
Um Fehler zu vermeiden, ist – auch aus steuerrechtlichen Gründen – der Rat eines Fachanwalts für Erbrecht dringend zu empfehlen.
Wie wird das Testament umgesetzt?
Wolfgang Roth: Mehrere Erben müssen sich über die Nachlassaufteilung einigen. Das birgt Streitpotential unter den Miterben. Um das zu vermeiden, sollte der Erblasser im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser wickelt dann den Nachlass nach den Vorstellungen des Erblassers ab. Als Testamentsvollstrecker sollte nur eine vertrauenswürdige und kompetente Person eingesetzt werden.
Auch beim Vererben lassen sich Steuern sparen. Haben Sie da einen Tipp?
Thomas Maulbetsch: Alle zehn Jahre können im Rahmen der Freibeträge Schenkungen steuerfrei vorgenommen werden. Dadurch reduziert sich der künftige Nachlass, für den später bestenfalls gar keine Steuern mehr zu zahlen sind. Wenn man eine gemeinnützige Hilfsorganisation, zum Beispiel die CBM, oder eine Stiftung mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis bedenkt, ist dieses sogar vollständig von der Erbschaftsteuer befreit!
Wo kann man sich weiter über erbrechtliche Themen informieren?
Wolfgang Roth: Weitergehende Informationen rund um die Themen „Erben, Vererben und Stiften“ erhalten Sie beim Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V., Berlin (www.ndeex.de) und bei der Christoffel-Blindenmission, Nibelungenstr. 124, 64625 Bensheim
Ansprechpartner:
Andreas Nordt
Telefonnummer: 06251/131-141
Email: Legate@cbm.de
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