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29.3.2010

Entscheidung über Wirksamkeit einer Ausschlagung nicht im Verfahren der Ermittlung unbekannter Erben

Ein Nachlassgericht ist grundsätzlich nicht befugt, über die Wirksamkeit einer Ausschlagung der Erbschaft außerhalb eines Erbscheinsverfahrens formal zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist auch bei einer Ermittlung der Erben von Amts wegen nicht zulässig, die im Rahmen einer nach Landesrecht durchzuführenden Suche erfolgt.  Dies hat das OLG München in einem Beschluss vom 25.2.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 020/10 nochmals klargestellt.



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