Bundesgerichtshof verhandelt am 28.04.2010 Entscheidung zum Thema Pflichtteilsergänzung und widerrufliche Lebensversicherung
In der Pressemitteilung Nr. 57/2010 teilt der Bundesgerichtshof mit, dass am 28. April 2010 das Folgende mündlich verhandelt wird:
Der insbesondere für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich im Rahmen zweier Revisionsverfahren (Az. IV ZR 73/08 und 230/08) mit der seit Schaffung des BGB umstrittenen Rechtsfrage zu befassen haben, auf Grundlage welchen Werts ein Pflichtteilsberechtigter eine Ergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB verlangen kann, wenn der Erblasser die Todesfallleistung einer von ihm auf sein eigenes Leben abgeschlossenen Lebensversicherung mittels einer widerruflichen Bezugsrechtsbestimmung einem Dritten zugewendet hat.
Anmerkung: Die erbrechtlichen Berater warten bereits auf diese Entscheidung. Es werden zahlreiche laufende Verfahren beeinflusst.
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