nach oben
3.12.2010

Kein Anspruch auf Bekanntgabe des kompletten Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrages beim 1. Erbfall

Bei Testamenten und Erbverträgen, die 2 Erbfälle regeln (also die Ehegattentestamente in der Form der Berliner Testamente bzw. entsprechende Erbverträge), stellt sich immer weider die Frage, ob die in einem solchen Testament als Schlusserben eingesetzten Personen schon einen Anspruch auf Einsicht in das komplette Testament haben. Dies wird in einer aktuellen Entscheidug des OLG Zweibrücken ( 27.4.2010, 4 W 37/10 , ZEV 2010, 476) zumindest für den Fall verneint, dass der Erbe des Erstversterbenden die Verfügung für den 2. Erbfall abändern kann. Das Gericht ist zu recht der Auffassung, dass in einem solchen Fall die Schlusserben keine Verfahrensbeteiligten sind und damit auch kein Akteneisichtsrecht haben.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie