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5.12.2010

Bestattungsverfügung - ein sinnvolles Instrument der Streitvermeidung und Vorsorge

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher
Autor:

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg | Heinsberg

Wer vermeiden möchte, dass sich später seine Verwandten und/oder neue Lebensgefährte/in über den Ort und die Art und Weise der Bestattung streiten, sollte sich zu einer so genannten Bestattungsverfügung entschlißen. Hierin legt er fest, wer sich um das wie und wo der Bestattung kümmert. Sie regelt also die Totenfürsorge Hier können je nach Lebenssituation häßliche Streitigkeiten entstehen, die man im Vorfeld verhindern kann.

Mit einer Bestattungsverfügung legt man fest, wer sich um die Bestattung und die Formalitäten in diesem Zusammenhang kümmert und wie man bestattet werden möchte. Für sie ist keine besondere Form vorgeschrieben. Es reicht also ein maschinengeschriebenes, aber natürlich unterschirebenes Dokument. Dies sollte der Person anvertraut werden, die sich um die Bestattung kümmern soll. Im Rahmen eines Teestamentes solche Anordnungen zu treffen, nicht nicht sinnvoll, da das Testament u.U. ja beim Nachlassgericht hinterlegt ist und erst deutlich nach der Bestattung eröffnet wird.

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