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28.1.2011

Erbschaftsteuervolumen 2010 betrug 4, 4 Milliarden Euro

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim - Wolfgang Roth
Autor:

Wolfgang Roth

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim | Obrigheim

Laut Bundesfinanzministerium lag das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer im Jahr 2010 bei 4,4 Milliarden Euro. Durchschnittlich entfielen also auf jeden Deutschen 54 Euro Erbschaftsteuer.

Spitzenreiter sind die Hamburger von denen jeder im Durchschnitt 153 Euro Erbschaftsteuer zahlte. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen die Baden-Württemberger mit 78 Euro und die Bayern mit 75 Euro pro Bürger. Auf Platz 4 der "Erbschaftsteuer-Liga" liegen die Hessen mit 69 Euro und Fünfter ist Nordrhein-Westfalen mit 60 Euro Erbschaftsteuer pro Kopf.

Die nächsten Plätze belegen:
(6.) Berlin mit 51 Euro,
(7.) Bremen mit 48 Euro,
(8.) Niedersachsen mit 38 Euro,
(9.) Rheinland-Pfalz mit 36 Euro,
(10.) Schleswig-Holstein mit 33 Euro und
(11.) das Saarland mit ca. 30 Euro.

Am Ende stehen die neuen Bundesländer, bei denen die Erbschaftsteuer nur 4 bis 6 Euro pro Kopf in 2010 betrug.

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