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7.10.2011

Das Ende jahrelanger Gerichtsverfahren ?

Der DAV teilt mit:

 

Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2011 ein Gesetz über den „Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ beschlossen. Dauert ein Prozess zu lange, so soll der Betroffene eine Entschädigung erhalten. In einem ersten Schritt muss der Betroffene eine seiner Auffassung nach bestehende Verzögerung rügen. Bereits davon verspricht sich der Gesetzgeber eine beschleunigende Wirkung. Verzögert sich das Verfahren trotz Rüge weiter, so kann der Betroffene in einem zweiten Schritt eine Entschädigungsklage erheben. Für erlittene  immaterielle Schäden wird er mit 120 Euro monatlich entschädigt. Auch eine Entschädigung für materielle Nachteile ist unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. In seiner Stellungnahme (Nr. 26/2010)  vom Mai 2010 hatte der DAV, der seit vielen Jahren Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren anmahnt, gefordert, die zügige Arbeit der Gerichte durch eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung zu stärken und dies als das Mittel der ersten Wahl bezeichnet. In seiner früheren Stellungnahme (Nr. 24/2003) vom Mai 2003 hatte er sich dafür ausgesprochen, einen Amtshaftungsanspruch in verschuldensunabhängiger Form zu gewähren, gleichzeitig aber auch den Gedanken, über eine Entschädigungsregelung auf präventive Wirkung zu setzen, geäußert. Diesen Gedanken hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Fehlen eines Rechtsschutzes bei überlangen Verfahren in Deutschland seit langem beanstandet, ist es jedoch zu begrüßen, dass die zehnjährige – und damit als überlang zu bezeichnende – Diskussion überhaupt zu einem Ergebnis geführt hat. Es wird zu überprüfen sein, ob und wie sich das jetzt beschlossene Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, bewährt.



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