nach oben
2.11.2011

Neue Erbschaftssteuern in der Schweiz?

Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Erbrecht<br />eidg. diplomierter Steuerexperte in St. Gallen - Bruno Eugster
Autor:

Bruno Eugster

Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Erbrecht
eidg. diplomierter Steuerexperte in St. Gallen | St. Gallen

Die Eidgenossen kennen die Grundgesetzinitiative, genannt Verfassungsinitiative. Bringen die Schweizer 100.000 Unterschriften für einen politischen Vorstoss zusammen, so hat die Regierung hierzu Stellung zu beziehen und einen Vorschlag, Ablehnung oder Gegenvorschlag zu unterbreiten. Die jetzt jüngst laufende Initiative will eine eidgenössische, bundesbezogene, also nicht kantonale, Erbschaftssteuer einführen. Danach sollten Nachlässe ab 2 Mio. Franken unabhängig vom Verwandtschaftsgrad mit 20% besteuert werden. Der Aufruhr ist deshalb gross.Wichtig ist dabei, dass Schenkungen ab 2012 nach der Übergangsbestimmung zum Nachlass gerechnet werden. Viele Betroffene wollen noch vor dem Jahresende 2011 Vermögen auf die Nachkommen übertragen. Sind alle Beteiligte Schweizer Bürger und wohnen in der Schweiz, ist steuerlich alles bedenkenlos. Schenkt aber jetzt ein Schweizer an seine in Deutschland lebende Tochter, so gilt diese als Inländerin und ist in Deutschland steuerpflichtig. Das will gut überlegt sein. Es ist damit zur rechnen, dass die Volksinitiative etwa im Jahre 2014 zur Abstimmung kommt. Sie müsste dabei ein Mehr von Stimmen und Kantonen erlangen.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie