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16.1.2012

Zentrales Vorsorgeregister: Bereits 1,5 Mio. Eintragungen

Zum Jahresende 2011 haben insgesamt über 1,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger ihre jeweilige Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) registrieren lassen. Das Register nahm im Jahr 2003 seinen Betrieb auf und erlangte innerhalb kürzester Zeit maßgebliche Bedeutung für die persönliche Vorsorgeplanung. Im Jahr 2009 waren schon über 1 Mio. Vorsorgeurkunden aus dem gesamten Bundesgebiet registriert. Seitdem stieg die Anzahl der Eintragungen weiter stark an.

Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit z. B. können dazu führen, dass ein Mensch keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Dann zahlt es sich aus, wenn eine Vertrauensperson mit einer entsprechenden Vollmacht versehen wurde. Diese Vertrauensperson kann für den Vollmachtgeber wichtige persönliche oder auch vermögensrechtliche Angelegenheiten regeln. Das Zentrale Vorsorgeregister hilft, entsprechende Dokumente im Fall der Fälle schnell und unkompliziert zu finden.

Ist über eine Betreuung des Betroffenen zu entscheiden, so kann das entscheidende Gericht mit Hilfe des Registers eine bestehende Vorsorgevollmacht ermitteln. In diesem Fall entfällt die sonst drohende Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Die Anfrage bei der BNotK ist zu jeder Zeit, insbesondere auch in Eilfällen kurzfristig möglich. Registriert werden können nicht nur Vorsorgevollmachten, sondern auch Betreuungsverfügungen und mit Vorsorgeurkunden kombinierte Patientenverfügungen. Abgefragt wird das Register mehr als 20.000 Mal im Monat.

Quelle: Bundesnotarkammer, Notar Johannes Schulte



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