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25.1.2012

Mediation - was ist das eigentlich?

Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Lösung von Konflikten. Die Beteiligten versuchen eigenverantwortlich eine eigene Lösung mit der Unterstützung eines unabhängigen Dritten (dem Mediatior) zu finden. Der Mediator selbst hat im Gegensatz zu einem Richter keine eigene Entscheidungsbefugnis. Der Mediator leitet die Parteien mit einer strukturierten Verhandlungsführung an, damit die Parteien eine schnelle, flexible und kostengünstige Regelung gemeinsam finden. Es werden dabei die Interessen der Beteiligten berücksichtigt und gegenseitige Kommunikationsblockaden aufgelöst. Das Mediationsverfahren ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren durch die Freiwilligkeit der Teilnahme der Parteien gekennzeichnet. Jede Partei kann jederzeit das Verfahren beenden. Die Mediation ist vertraulich. Die Entscheidung der Parteien basiert auf der Kenntnis von allen Informationen aller Beteiligter. Wichtig ist die sog. Eigenverantwortlichkeit im Mediationsverfahren. Nur die Parteien selbst erarbeiten das Ergebnis. Der Mediator hat keinerlei Entscheidungskompetenz. Im Übrigen ist der Mediator unabhängig und allparteilich. Er unterstützt nur die Parteien nach ihren Lösungen. Letztendlich ist das Mediationsverfahrenergebnis offen für flexible und kreative Lösungen. Im Erbrechtsbereich bietet sich eine Mediation bei Miterbengemeinschaften an, die durch lange Streitigkeiten die Kommunikation untereinander eingestellt haben. Die Erbrechtsmediation kann auch im Unternehmensbereich hinsichtlich der Fortführung eines Unternehmens und der Übergabe in die nächste Generation angewendet werden. Gleiches gilt bei Streitigkeiten im Pflichtteilsbereich, wo neben der Verjährungsunterbrechung durch die gemeinsame Findung einer Lösung ebenfalls einer späteren Kommunikation unter den Parteien wieder gewährleistet werden kann. Die Mediation selbst ist eine sehr alte Idee der Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2.000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80'er Jahren steigt auch in Deutschland das Interesse an Mediation. Noch kurz vor Jahresschluss hat der Bundestag in seiner Sitzung am 15.12.2011 das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 01.12.2011 einstimmig beschlossen.



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