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22.1.2013

Dürftigkeitseinrede auch ohne Insolvenzverfahren

Bei einem überschuldeten Nachlass kann man sich durch Ausschlagung vor einer persönlichen Haftung für Nachlassverbindlichkeiten schützen. Hat man dies aber verpasst, ist  das kein Beinbruch. Als Erbe kann man Nachlassinsolvenz beantragen. Ist ersichtlich, dass keine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Mittel im Nachlass sind, braucht auch kein erkennbar sinnloser Insolvenzantrag gestellt zu werden. Man muss als Erbe allerdings in der Lage sein, den Nachlassbestand und damit das Fehlen einer die Kosten eines Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Nachlassmasse nachzuweisen.

EXPERTENTIPP: Hier drohen dem Laien ganz erhebliche Haftungsrisiken. Daher sollte man sich als Laie keinesfalls ohne fachanwaltliche Hilfe auf dieses Feld begeben.



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