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1.8.2013

Keine Erbeinsetzung durch Pfeildiagramm

Eine Kombination aus handschriftlichen Worten und einem Pfeildiagramm ist nicht als ein eigenhändig geschriebenes Testament anzusehen.

Der Erblasser errichtete ein Schriftstück bestehend aus handgeschriebenen Texten und Pfeildiagrammen. Die Pfeildiagramme verwendete er für die Zuordnung der Personen, die als Erben vorgesehen waren. Nach seinem Tod stritten sich die in Betracht kommenden Erben darüber, ob es sich bei diesem Schriftstück um ein wirksames Testament handle. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluß vom 11.02.2013, AZ: 20 W 542/11) kam zu dem Ergebnis, dass ein formgültiges Testament nicht errichtet worden sei. Das Gesetz stelle hohe Anforderungen an die Voraussetzungen einer eigenhändigen Verfügung von Todes wegen. Eine entsprechende Verfügung müsse vom Erblasser persönlich geschrieben und so errichtet sein, dass eine Nachprüfung der Echtheit des Testamentes durch individuelle Schriftzüge möglich sei. Das Gericht führte aus, dass den handschriftlichen Textpassagen eine Erbeinsetzung nicht zu entnehmen gewesen sei. Lediglich die Pfeildiagramme deuteten auf eine Erbeinsetzung hin. Eine Überprüfung der Echtheit des Testaments lediglich aufgrund der Pfeildiagramme scheide aber aus. Pfeildiagramme können jederzeit geändert werden, ohne dass hinterher feststehe, wer welche Änderungen vorgenommen habe. 



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