nach oben
13.12.2013

Kleines Erbe verprasst - dennoch Anspruch auf Hartz IV?

Für den Bezug von Hartz IV gelten strenge Regeln. Fehlverhalten wird rasch mit Entzug der Stütze bestraft. Aber nicht immer ist die Kürzung berechtigt. Ein Erbe, der seine Erbschaft regelrecht verprasste, hat trotzdem Anspruch auf Hartz IV, wie nun das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Der Anspruch gilt etwa auch, wenn Teile des Geldes in eine Türkei-Reise und eine Digitalkamera geflossen sind. Nur grob sozialwidriges Verhalten schließe den Leistungsanspruch aus. (Az.: B 14 AS 76/12 R)

Arbeitsloser hatte 6500 Euro geerbt

Damit sprach das BSG einem Arbeitslosen aus Mönchengladbach Hartz-IV-Leistungen zu. Der Hartz-IV-Empfänger hatte im Januar 2009 insgesamt 6500 Euro geerbt. Das Jobcenter stellte seine Zahlungen daraufhin ein.

Doch schneller als erwartet, kehrte der Mann als Kunde zurück. Schon im März 2009 stellte er einen neuen Antrag mit dem Argument, das Erbe sei weg.

Ausgegeben hatte er seine Erbschaft unter anderem für Lebensmittel und den Ersatz alter Möbel und Kleidung. Aber auch für eine Digitalkamera und eine Türkei-Reise war noch Geld übrig.

Anwalt räumt verschwenderisches Verhalten ein

Vor dem BSG räumte der Anwalt des Arbeitslosen ein, dieser habe sich "teilweise verschwenderisch" verhalten. Dennoch sei er nach seiner Reise mittellos und daher auf Unterstützung angewiesen gewesen.

Das Jobcenter dagegen meinte, das Erbe hätte zumindest sechs Monate zum Leben reichen können. Das BSG widersprach dem nicht, sprach dem Mann aber trotzdem Hartz IV zu.

Da der Mann mittellos gewesen sei, sei das Jobcenter verpflichtet gewesen, sein Existenzminimum zu sichern. Ein "sozialwidriges Verhalten", das Leistungen ausschließen würde, sahen die Kasseler Richter hier noch nicht.

(Quelle AFP 12.12.2013, 19:59 Uhr |

Expertentipp: Hartz IV-Empfänger sollten die Entscheidung nicht als Freibrief ansehen. Die Entscheidung liiegt noch nicht im Wortlaut vor. Wir werden die Entscheidung bei Vorliegen der Entscheidungsgründe noch genauer kommentieren.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie