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13.05.2015
Verjährung Wegfall Geschäftsgrundlage Wohnrecht

Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

Ende 2014 hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, in welchen Fällen Schwiegereltern geschenktes Grundeigentum zurück verlangen können und wann solche Ansprüche verjähren.

 

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:

Herr Müller übertrug seiner Tochter und deren Ehemann das Eigentum an einer Immobilie zu jeweils hälftigem Miteigentum. Das Eheglück der Tochter dauerte nicht ewig. Mitte 2004 erfolgte die Trennung, der Schwiegersohn zog aus der Ehewohnung aus. Danach erfolgte die rechtskräftige Scheidung. Im Jahr 2009 beantragte der Ex-Schwiegersohn die Teilungsversteigerung. Daraufhin trat der Vater Anfang 2010 seine Ansprüche auf Rückübertragung des hälftigen Grundstücksanteils gegen seinen Ex-Schwiegersohn an seine Tochter ab. Dann verklagte die Tochter ihren Ex-Mann im Jahr 2010 auf Übertragung seiner Miteigentumshälfte.

Voraussetzungen der Rückabwicklung:

Der BGH stellte in seinem Beschluss vom 03.12.2014 folgende Grundsätze auf: Die Schenkung kann bei Scheitern der Ehe nach § 313 Abs. 1 BGB rückabgewickelt werden, wenn das Schwiegerkind erkennen musste, dass die Schwiegereltern davon ausgingen, dass die Ehe fortbesteht und deshalb die Schenkung an das Schwiegerkind auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommt.

Weitere Voraussetzung: Unzumutbarkeit

Der BGH führte jedoch aus, dass als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass ein Festhalten der Schwiegereltern am Vertrag für diese unzumutbar ist.

Folgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage:

Grundsätzlich kann jedoch nur ein Ausgleich in Geld erfolgen. Ganz ausnahmsweise ist der Schenkungsvertrag gemäß § 313 Abs. 1 BGB dahin anzupassen, dass der zugewendete Gegenstand zurückzugewähren ist und im Gegenzug ein angemessener Ausgleich in Geld gezahlt werden muss.

Im vorliegenden Fall hatten sich die Schwiegereltern ein Wohnungsrecht vorbehalten. Dieses Wohnungsrecht wäre gefährdet worden, wenn der Ex-Schwiegersohn das Haus hätte versteigern lassen.

Verjährung:

Sodann musste noch über die Frage entschieden werden, wann ein solcher Rückübertragungsanspruch  verjährt. Der BGH wies ausdrücklich darauf hin, dass die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende Vertragsanpassung einer Grundstücksschenkung von Schwiegereltern grundstücksbezogen ist und daher eine 10jährige Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt.

Tipp der Fachanwältin für Erbrecht:
Die 10-jährige Verjährungsfrist des § 196 BGB beginnt mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen (im Gegensatz zur 3- jährigen Verjährungsfrist, die erst am Ende des Jahres der Entstehung des Anspruchs zu laufen beginnt).

 

 



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