17.11.2009
Erstellt von: Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim
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Neues Erbschaftsteuergesetz ist beim BFH teilweise auf dem Prüfstand
Ein Bürger klagt aktuell vor dem BFH, weil er als Bruder den gleichen Freibetrag und den gleichen Erbschaftsteuersatz von 30 % wie ein Nichtverwandter zu bezahlen hat.
Vo dem FG München wurde die Klage bereits abgewiesen.
Wir werden weiter berichten.
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