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Schenkungsteuer Freibetrag

In Deutschland unterliegen Schenkungen der sogenannten Schenkungsteuer, genauso wie Erbschaften der Erbschaftsteuer unterliegen. Beide Steuern werden parallel im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geregelt.

Bei einer Schenkung gelten wie bei Erbschaften auch bestimmte Freibeträge. Werden diese nicht überschritten, sind Schenkungen steuerfrei.

Wie hoch der Schenkungsteuer-Freibetrag ist, was es zu den verschiedenen Steuerklassen zu wissen gibt und welche Sonderregelungen es gibt, wenn eine Immobilie verschenkt werden soll, können Sie hier nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze
  • In Deutschland unterliegt eine Schenkung der Steuerpflicht, sofern der geltende Freibetrag nicht überschritten wird.
  • Wie hoch der Freibetrag bei einer Schenkung ist, hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad von Schenker und Beschenktem ab.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Schenkungsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro, Kindern stehen 400.000 Euro steuerfrei zu.
  • Immobilien können unter Umständen ganz von der Schenkungsteuer befreit sein.
  • Der Freibetrag bei einer Schenkung kann alle zehn Jahre vollständig ausgenutzt werden. So können auch große Vermögen über die Zeit steuerfrei übertragen werden.

1. Was versteht man unter dem Schenkungsteuer Freibetrag?

Unter dem Freibetrag bei einer Schenkung versteht man die Summe, die verschenkt werden kann, ohne dass der Beschenkte Schenkungsteuer entrichten muss. Wer also eine hohe Geldsumme oder Immobilie geschenkt bekommt, der muss für diese Schenkung eine Steuer entrichten.

Wie hoch die jeweiligen Freibeträge bei einer Schenkung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir später noch genauer beleuchten werden.

Ausführliche Informationen zur Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

2. Wie oft kann man eine steuerfreie Schenkung vornehmen?

Die jeweils bei einer Schenkung geltenden Freibeträge können alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden.

Das ist vor allem für Erblasser von Interesse, die ein großes Vermögen besitzen: Fangen Sie früh genug mit der Nachlassplanung an, können auch große Vermögen über die Zeit steuerfrei zum Beispiel an die Nachkommen bzw. Erben übertragen werden.

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3. Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?

Wie hoch der Freibetrag bei einer Schenkung ist, hängt vor allem vom verwandtschaftlichen Verhältnis von Schenker und Beschenktem ab: Bei einem nahen Verwandtschaftsgrad ist der Freibetrag grundsätzlich höher als bei entfernteren Verwandten und Freunden bzw. Bekannten:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben bei einer Schenkung einen Freibetrag von 500.000 Euro.
  • Kinder, Stiefkinder und, falls das mit dem Schenker verwandte Elternteil bereits verstorben ist, auch Enkelkinder haben einen Schenkung Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Enkelkindern steht eine steuerfreie Schenkung in Höhe von 200.000 Euro zu.
  • Eltern und Großeltern des Schenkers können 100.000 Euro steuerfrei erhalten.

Sämtliche andere Verwandten sowie Freunde und Bekannte und auch nichteheliche Lebensgefährten haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro.

4. Was hat die Steuerklasse mit dem Freibetrag bei Schenkungen zu tun?

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird zwischen verschiedenen Steuerklassen unterschieden.

Je nachdem, welcher Steuerklasse man angehört, muss ein bestimmter Prozentsatz an Steuern entrichtet werden, wenn der Wert der Schenkung den geltenden Freibetrag übersteigt. Das Gesetz teilt alle in Betracht kommenden Personen bestimmten Steuerklassen zu. Ausschlaggebend ist die „Nähe“ zum Erblasser oder Schenker.

  • Der Steuerklasse I werden Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern zugeordnet.
  • Der Steuerklasse II gehören Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie geschiedene Ehegatten und ehemalige eingetragene Lebenspartner an.
  • Alle übrigen Verwandten sowie Freunde und Bekannte werden der Steuerklasse III zugeordnet.

Anhand dieser Steuerklassen wird schließlich ermittelt, mit welchem Prozentsatz die Schenkung oder Erbschaft besteuert wird. In Abhängigkeit von der Höhe des Erwerbs gilt dann ein Steuersatz zwischen 7 % und 30 %.

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5. Wie hoch ist der Schenkungsteuer Freibetrag bei Immobilien?

Wenn Sie eine Immobilie verschenken möchten, unterliegt eine solche Schenkung gegebenenfalls der Steuerbefreiung bzw. steuerlichen Vergünstigungen.

Möchten Sie Ihr Familienheim beispielsweise auf den Ehepartner übertragen, so fallen hierfür unabhängig vom Freibetrag bei Schenkungen keine Steuern an.

Die Übertragung des Familienheims an den Ehepartner zu Lebzeiten ist also eine steuerfreie Schenkung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Eheleute nutzen die Immobilie selbst zu Wohnzwecken und haben dort ihren Lebensmittelpunkt.
  • Die Immobilie befindet sich in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Die Ehe besteht zum Zeitpunkt der Schenkung.

Für Ehegatten wichtig zu wissen ist, dass die Steuerbefreiungen bei der Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten mehrmals genutzt werden können.

Auch Kinder können bei der Schenkung von Immobilien, die die Eigenschaften eines Familienheims aufweisen mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen. Handelt es sich nicht um ein Familienheim kann Schenkungsteuer anfallen. Behält sich der Schenker beispielsweise ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht vor, mindert diese Belastung den Schenkungswert und wirkt sich steuermindernd aus.

6. Gibt es für Schenkungen eine Anzeigepflicht beim Finanzamt?

Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden - sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten. Einer solchen Anzeige bedarf es nur nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist. Dann erfährt das Finanzamt vom Gericht oder Notar von der Schenkung.

Die Anzeigepflicht ist in § 30  ErbStG geregelt.

Für die Anzeige der Schenkung reicht zunächst ein formloser Brief ans Finanzamt aus (§ 35 ErbStG).

7. Muss ich eine Schenkungsteuererklärung machen?

Nachdem Sie die Schenkung beim Finanzamt angezeigt haben, prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Gegebenenfalls werden Sie dann dazu aufgefordert, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben.

Vorher sind Sie nicht dazu verpflichtet, tätig zu werden.

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8. Wie kann ich die Schenkungsteuer legal umgehen oder minimieren?

Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, um die Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren:

  • Bei Schenkungen, die den geltenden Freibetrag nicht überschreiten, fällt keine Schenkungsteuer an.
  • Unter Umständen kommt eine Adoption in Frage, um den Freibetrag zu erhöhen.
  • Bei der Schenkung einer Immobilie an den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Kinder gibt es zahlreiche Steuervergünstigungen.
  • Durch geschickte und gut geplante Umverteilung des Vermögens können möglichst viele Freibeträge ausgenutzt werden. 

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