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24.5.2006
Hypothek
Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie ist ein Sicherungsmittel für einen Gläubiger, zumeist Banken. Derjenige zugunsten dessen eine Hypothek bestellt wird, kann verlangen, dass eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Sie gewährt dem Gläubiger das Recht, erforderlichenfalls ein Grundstück zwangsweise versteigern zu lassen, um seine Forderung aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen. Der Bestand der Hypothek ist unmittelbar abhängig von dem Bestand der Forderung. Besteht die Forderung nicht mehr, kann der Grundstückseigentümer die Grundbuchlöschung der Hypothek verlangen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Hypothek"
9.8.2007Neueinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien
Italien hat zum 3.10.2006 die Erbschaftsteuer und zum 1.1.2007 die Schenkungsteuer wieder eingeführt. Hinzu kommen ein sog. Hypothekarsteuer von 2 % des Katasterwertes sowie eine Katastersteuer v ...24.5.2006