nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Minderjähriges Kind eines Erblassers

Eltern üben im Regelfall die Personen- und Vermögenssorge für ihre minderjährigen Kinder aus.
Für den Fall ihres gleichzeitigen Versterbens (z.B. durch einen Unfall) können die Eltern in einem Testament eine Person benennen, die Vormund für ihr minderjähriges Kind werden soll. Gleiches kann natürlich auch ein verwitweter Elternteil tun für den Fall seines Versterbens.

Beispiel zu Minderjährigem Kind eines Erblassers:

Die Eheleute M und F sind die Eltern der fünfjährigen Tochter T und des drei Jahre alten Sohnes S. In ihrem gemeinschaftlichen Testament verfügen M und F für den Fall, dass die minderjährigen Kinder nach dem Tod beider Elternteile ohne gesetzliche Vertreter sind, dass die Mutter der F als Vormund bestellt werden soll. Ersatzweise die Schwester des M.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie