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Organentnahme

Ist eine Organentnahme nach dem Tod zulässig?

Die Organentnahme bei einem toten Organspender ist nur zulässig, wenn der/die Verstorbene in die Entnahme eingewilligt hat.

Wenn keine schriftliche Einwilligung des möglichen Organspenders vorliegt, können die nächsten Angehörigen die Einwilligung erteilen. Dies kann verhindert werden, wenn zB in einer Patientenverfügung ausdrücklich eine Organentnahme untersagt wird.

Eine gesetzliche Stellvertretung bei der Einwilligung für einwilligungsunfähige Spender gibt es nicht, auch nicht für Betreuer oder Bevollmächtigte.

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