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Rangrücktritt

Von einem Rangrücktritt spricht man im Zusammenhang mit Eintragungen im Grundbuch, und zwar dann, wenn anderen rechten Vorrang eingeräumt werden soll. Grundsätzlich ist es so, dass die Rechte in der Reihenfolge der Eintragung maßgeblich sind. Ist beispielsweise an erster Stelle ein Nießbrauchsrecht eingetragen, wird im Rahmen einer Eintragung einer Zwangshypothek diese danach eingetragen. Wird dann die Zwangsversteigerung aufgrund der Zwangshypothek betrieben, bleibt das Nießbrauchsrecht bestehen, da es vorrangig ist. Das bedeutet, dass der Versteigerer das Grundstück mit dem belasteten Nießbrauch erwirbt. Der Nießbraucher ist also geschützt.

Es kommt immer wieder vor, dass Grundstücke übertragen werden gegen einen Nießbrauch. Wenn dann etwas finanziert werden soll wie eine Modernisierung oder ein Anbau, muss häufig ein Kredit aufgenommen werden. Wenn sonst keine Sicherheiten  gestellt werden können, wird die Bank die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek  fordern. Wegen der oben dargestellten Problematik wird die Bank darauf bestehen, dass ihre neu einzutragenden Sicherheit im Rang dem Nießbrauchsrecht vorgeht. Ein mit einem Nießbrauch belastetes Grundstück wird niemand ersteigern. Wenn man sich auf einen Rangrücktritt einlässt, läuft man Gefahr, sein Nießbrauchsrecht bei einer Zwangsversteigerung  zu verlieren. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch Krankheit, Unfall oder wirtschaftliche Probleme das Darlehen nicht mehr vom neuen Eigentümer bedient werden kann. Es kann daher nur dringend geraten werden, sich nur dann auf einen Rangrücktritt einzulassen, wenn man notfalls selber in der Lage ist als Nießbraucher, diesen Kredit zu bedienen.

Praxistipp Rangrücktritt:

Bevor man den Rangrücktritt erklärt sollte man sich immer anwaltlich beraten lassen. Durch ein Rangrücktritt gibt man gegenüber demjenigen, dem man im Range vorgehen lässt seine Rechte an dem Grundstück auf.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Rangrücktritt"

23.11.2015

Vorsicht bei Rangrücktritt

Aus verschiedenen Gründen werden immer wieder Häuser oder Eigentumswohnungen in die nächste Generation übertragen. Oft geschieht dies, um im Fall späterer Pflegebedürf ...



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