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Rechtsgeschäfte auf den Todesfall

jeder kann Verträge eingehen, die unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden. Eine solche Bedingung kann auch der Tod eines vertragschließenden sein.Es handelt sich hierbei um Rechtsgeschäfte unter Lebenden, mit denen der spätere Erblasser schon zu Lebzeiten die Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Ableben regelt. Dies können auch Verträge in der Form einer Schenkung auf den Todesfall oder eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall sein. 

Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall begründen bereits zu Lebzeiten der Vertragsschließenden Rechte und Pflichten. Darin liegt der Unterschied zu einem Testament, welches erst mit dem Erbfall Rechte und Pflichten begründet und bis dahin jederzeit geändert werden kann.

Ihre eigentlichen Wirkungen entfalten Verträge auf den Todesfall - obwohl sie bereits zu Lebzeiten Rechte und Pflichten begründen - erst mit dem Tod des Verpflichteten.

Beispiel Rechtsgeschäft auf den Todesfall:

Einer der in der Vergangenheit häufigsten Fälle von Rechtsgeschäften auf den Todesfall war ein Vertrag zugunsten Dritter zwischen der Bank und dem künftigen Erblasser, mit dem ein Bankkonto einem Begünstigten zugewendet wurde. Rechtlich handelt es sich um eine Schenkung des Erblassers an den Dritten, welche im Zeitpunkt des Todes wirksam wird. Dabei geht der Anspruch des Erblassers gegenüber der Bank mit dem Todeszeitpunkt auf den Dritten über, sodass das so übertragene Bankguthaben nicht in den Nachlass fällt. Ein solcher Vertrag löst allerdings möglicherweise Pflichtteilsergänzungsansprüche aus.

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